Nachtangelverbot

  • Hab gerade auf der seite des Bayerischen Fischereiverbandes gelesen, dass das Nachtangelverbot entlich aufgehoben wurde!


    Es müssen nur noch einige Formalitäten geklärt werden!


    Was ist da dran? Und wie lange könnten denn die Formalitäten dauern?

  • Zum Glück muß ich nicht auf sowas warten. Hier im Saarland ist das Nachtangeln verboten. Ich wohne aber im Grenzgebiet zu Rheinland-Pfalz, und direkt hinter der Grenze ist auch der Verein, in dem ich Mitglied bin. Wenn mich also nach Nachtangeln gelüstet, fahre ich einfach zu unserem Vereinsweiher :)

  • Die z.Zt. noch gültige Regelung lautet:


    1 Stunde vor Sonnenaufgang, bis 2 Stunden nach Sonnenuntergang. Ausnahme Aal, Waller- und Ruttenfischen bis 24 Uhr, im der Sommerzeit bis 01 Uhr.


    Die Aufhebung des Nachtangelverbotes wurde unlängst durch den Landesfischereiverband beschlossen. Der hat aber nur eine beratende/empfehlende Funktion. Die eigentliche Gesetzesänderung durch die bayerische Landesregierung steht noch aus. Was sich aber dann im Einzelnen an den Gewässern ändern wird, das steht noch vollkommen in den Sternen. Jeder Rechtsinhaber kann gemäß Fischereigesetz die amtlichen Bestimmungen zusätzlich erhöhen, b.z.w. verschärfen.
    Darunter fallen so Sachen, wie Schonzeitverlängerung, Schonmaßerhöhung, erweiterte Schutzbestimmungen, beschränkte Angelzeiten und erlaubte Rutenzahl.


    Ich bin noch nicht besonders davon überzeugt, dass sich auf Grund der geänderten Empfehlung des Verbandes, sehr viel ändern wird im Fürstentum Stoiber. Leider!

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