weißfische,schleien,karpfen,barsch
Gewässer
-
-
(4) Der Lebendtransport von in der Angelfischerei gefangenen Fischen, die nicht für die Verwertung vorgesehen sind, ist nur nach Genehmigung der unteren Fischereibehörde ausnahmsweise bei Sicherstellung fischartgerechter Transportbedingungen erlaubt.
Schon klar, aber die sind ja für den Verzehr bestimmt. Son Gartenteich ist doch nix anderees als ein stationãrer Setzkescher. Der Verordnung zufolge wär ein Köderfischeimer auch verboten.
-
Wenn sie für die Verwertung vor gesehen sind gibt es keinen Grund sie lebend zu transportieren und gesetzlich ist es auch verboten Köderfische lebend zu transpotieren...
Aber es ist eben ein Gesetz genau so wie es in Texas erlaubt ist Indianer zu erschießen solange man in einem Planwagen sitzt...
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!