hallo leute , eigentlich ist es ja so das einer mit jugendfischereischein keine raubfische angeln darf, aber bei meinem freund auf den jugendfischereischein steht nix davon drin? wisst ihr was davon
jugendfischereischein problem
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Stimmt ja auch so nicht, zumindest ist es in Bayern nicht so. Währe also erst mal das wichtigste zu erfahren in welchem Bundesland du wohnst
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ist totaler quatsch klar kannst du auch raubfische angeln, aber nur bis 80cm, die großen sind für die erwachsenen
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Ja das stimmt leider du musst mit jmd mitgehen.
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Mit dem Jugendfischereischein darfst du auf jeden Fall auch auf Raubfische angeln. Du brauchst nur eine erwachsene Begleitperson. Wenn du jemanden hast, der dich begleitet kannst du alle Arten befischen, die nicht geschützt bzw. in der Schonzeit sind.
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Die Begleitperson muss aber auch in Besitz eines gültigen Fischereischeins sein
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Mit dem Jugendfischereischein darfst Du ganz allein angeln. Da gibt es keine großen Unterschiede zu einem Erwachsenen, außer eben evt. in der Rutenzahl. Das liegt aber auch wohl daran das die Preise für Jugendliche deutlich geringer sind, und dann dürfen die eben nur mit z.B. 3 Ruten auf Friedfisch oder Raubfisch oder gemischt fischen statt mit mehr.
Begleitpersonen braucht man nicht und töten darf man die Fische natürlich auch. Dafür hat man ja den Schein.
Etwas anderes ist der Begleitschein zur Vorbereitung auf die Prüfung. Der ist ja, wie der Name schon sagt, zur Vorbereitung und daher nur in Begleitung eines Anglers mit Sportfischerprüfung gültig. Auch ist der (zumindest bei uns) nur auf Friedfisch beschränkt.
Von daher solltest Du einfach mal ein paar mehr Infos raus hauen.
Welches Bundesland (jedes hat sein eigenes Recht in dem Bereich)?
Was meinst Du denn nun, geht es um einen Jugendlichen mit Fischerprüfung (ohne bekommt man bei uns den lebenslang gültigen aber hier überflüssigen Fischerreichsschein eh nicht) oder um einen mit Begleitschein zur Vorbereitung auf die Prüfung?
Denn da gibt es ja eben gewaltige Unterschiede weil der mit der Prüfung eben "ausgebildeter Angler" ist und der andere ja nur vorbereitet wird auf die Prüfung. Bei uns bedeutet es von 8 bis einschließlich 13 Jahre kann man nur den Begleitschein haben (Prüfung erst mit 14 bzw. kurz davor und Schein dann ab 14 ausgehändigt), und ab 14 Jahre muss man die Prüfung haben weil man keinen Begleitschein mehr bekommt.
Aber wie gesagt das ist alles Länderrecht und Du hast nichts dazu gesagt. Von daher kann es sein das Du aus jedem Bundesland eine andere Antwort bekommst weil es da etwas anders ist. Einheitlich ist da teils gar nichts.
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ahh oke danke,
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