Naturschützer mal wieder............

  • In BaWü kann man mit Vollendung des 10. Lebensjahres die staatliche Fischerprüfung ablegen und bekommt danach seinen Fischereischein, insofern dieser beantragt wurde.
    Einen Jugendfischereischein - für den man keine Prüfung braucht, nur einige Auflagen zu beachten hat - kann man hier bis 16 besitzen, danach darf man nur noch mit abgelegter Fischerprüfung fischen.

  • Ne, dort habe ich noch nie gewohnt und vorraussichtlich werde ich da auch nie wohnen. Aber man soll ja niemals nie sagen.
    Einfach grausam, dass hier überall andere Gesetze herrschen. Selbst über das Alter sind die sich nicht einig.

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Bei uns kann man den Begleitschein zur Vorbereitung auf die Prüfung z.B. schon mit 8 bekommen. Mit 14 muss man dann aber die Prüfung abgelegt haben und damit kann man sich dann den Fischereischein holen, wenn man den denn - warum auch immer - haben will.

  • Zitat von Kai S.

    Bei uns kann man den Begleitschein zur Vorbereitung auf die Prüfung z.B. schon mit 8 bekommen. Mit 14 muss man dann aber die Prüfung abgelegt haben und damit kann man sich dann den Fischereischein holen, wenn man den denn - warum auch immer - haben will.


    Der Fischereischein gilt dann doch nur in Ostfriesland oder dann auch deutschlandweit?


    Weil ich fände es ungerecht, wenn jemand zB nach BaWü zieht, der seinen Schein aber da oben geholt hat, weil er da zuvor gewohnt hat und dann keine Prüfung abgelegt hat und trotzdem hier fischt, wo jeder eine Prüfung ablegen musste.

  • Wenn du in den südlichen Bundesländern keinen amtlichen Nachweis über die Sachkundeprüfung Töten und Schlachten beibringen kannst, dann kriegst du auch keinen Fischereischein ausgestellt. Ohne die Prüfungsurkunde geht nix!


    Ebenso kann es dir passieren, dass sie dir auf einen niedersächsischen Fischereischein, oder einen aus Mäckpomm, keinen Erlaubnisschein ausstellen.

  • Zitat von andal

    Wenn du in den südlichen Bundesländern keinen amtlichen Nachweis über die Sachkundeprüfung Töten und Schlachten beibringen kannst, dann kriegst du auch keinen Fischereischein ausgestellt. Ohne die Prüfungsurkunde geht nix!


    Ebenso kann es dir passieren, dass sie dir auf einen niedersächsischen Fischereischein, oder einen aus Mäckpomm, keinen Erlaubnisschein ausstellen.


    Soll heissen, dass ich, wenn dort mal ein FT statt findet, ich nicht mit dem Fischereischein den ich besitze, eine Erlaubniskarte bekomme? :?

    Die Zensur ist das lebendige Geständnis der Großen, dass sie nur verdummte Sklaven, aber keine freien Völker regieren können.

  • Kann durchaus passieren. Das wird aber in erster Linie an den noblen Salmonidenstrecken so gehandhabt, weniger an den ganz normalen Seen und Flüssen, denn Tourist bist du ja auch und den will man ja auch aussackeln.

  • Zitat von rissfischer

    In BaWü kann man mit Vollendung des 10. Lebensjahres die staatliche Fischerprüfung ablegen und bekommt danach seinen Fischereischein, insofern dieser beantragt wurde.
    Einen Jugendfischereischein - für den man keine Prüfung braucht, nur einige Auflagen zu beachten hat - kann man hier bis 16 besitzen, danach darf man nur noch mit abgelegter Fischerprüfung fischen.


    :clap: :clap:
    Ich hab ja auch genau die selbe Prüfung abgelegt wie alle anderen. ;)

  • Zitat von rissfischer

    Der Fischereischein gilt dann doch nur in Ostfriesland oder dann auch deutschlandweit?


    Weil ich fände es ungerecht, wenn jemand zB nach BaWü zieht, der seinen Schein aber da oben geholt hat, weil er da zuvor gewohnt hat und dann keine Prüfung abgelegt hat und trotzdem hier fischt, wo jeder eine Prüfung ablegen musste.


    Deutschlandweit, das ist der ganz normale lebenslange Fischereischein.
    Wäre ja auch sinnlos wenn der nur hier gelten würde, dann hier braucht man keinen Fischereischein, warum sollte sich also irgendwer das teil dann holen? Das holt man sich ausschließlich wenn man in anderen BL fischen will.


    Und wie kommst Du auf den Schwachsinn das der keine Prüfung hat? Was habe ich denn geschrieben, doch das man mit der den Fischereischein bekommen kann. Wenn ich also schreibe mit der Prüfung kann man den bekommen warum sagst Du dann das der keine hat? Das verstehe ich irgendwie nicht. Allerdings wirst Du hier mit deinem Jugendfischereischein vermutlich keine Karten bekommen, du hast ja keine Prüfung und der Fischereischein ist ja unwichtig, auf die Prüfung kommt es an.

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