Dadurch wird vielleicht das Image verbessert weil man auf den ersten Blick weniger Leid sieht.
Jemand der die Fische vorher nicht artgerecht getötet hat, wird das mit der Einführung des Setzkeschers aber nicht ändern. Dann ersticken eben alle auf einmal nachdem der Setzkescher aus dem Wasser gezogen wurde.
Naturschützer mal wieder............
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Zitat
Dann ersticken eben alle auf einmal nachdem der Setzkescher aus dem Wasser gezogen wurde.
Uups, da habt ihr natürlich recht. Dass jemand so blöd und grausam sein kann, hab ich Gutmensch in meinen post nicht einkalkuliert.
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Was ist ein Setzkescherverbot?
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Zitat von Kai S.
Was ist ein Setzkescherverbot?
Setzkescherverbot denke ich kann man wirklich falsch verstehen. Es gibt halt in den mir bekannten Bundesländern (oft legen auch Vereine nochtmal etwas fest) unterschiedliche Richtlinien welche den Einsatz des Setzkeschers regeln.
z.B - groß genuug
- Fische wirder zurücksetzen verboten
- in Fließgewässern verboten
- keine Salmoniden
usw. -
Bei mir am Gewässer gibt es auch so Probleme.
Ich sitze meist auf einer Sandbank, wo sich ab und zu mal ein paar Passanten hin verirren. Die meisten sind recht freundlich, und fragen mich auch nach Ködern und ob ich schon etwas gefangen hätte oder ähnlichem-aber es gibt natürlich auch andere, die dann mal eine abfällige Bemerkung loslassen, von der ich mich jedoch nicht weiter stören lasse.!
Seit neuestem allerdings , besucht mich bei fast jedem Angeltrip ein ca. 55-Jähriger Mann. Ich denke mir natürlich nichts bei, aber er setzt sich meistens neben mich und schaut auf meine Pose. Und Sobald ich was fange, fängt er an Rumzunörgeln. Ich würde die Fische ausrotten, sie quälen und ich dürfe das alles überhaupt nicht.! Da ich natürlich nicht weis was ich machen soll, ich bin ja grad erst 13, packe ich dann mein Zeug und haue ab, ob ich will oder nicht , da ja nicht immer helfende Passanten unterwegs sind. Nach dem 5 mal wurde mir das allmählich zu blöd, und ich habe die Polizei gerufen, und gesagt , dass ich belästigt werde. " Es sei kein Problem , klar eine Streife kommt gleich". Natürlich kam nichts. Das hat mich natürlich geärgert, da besonders Kinder ja " Diesen Schutz brauchen. " Wir können uns ja kaum gegen erwachsene wehren. Bei der nächsten Jugendsitzung meines Angelsportvereins habe ich den Jugendleiter mal auf die Person angesprochen. Was waar? Na klar, er gibt mir eine perfekte Beschreibung der Person ab , die ich meine. ! Er ist also kein unbekannter. Was der Leiter mir dann noch erzählt hat, hat mich allerdings ein wenig geschockt. Dieser Mann ist vorbestraft wegen Körperverletzung. Seitem meide ich diese Stelle. Aber was kann man gegen so einen Menschen tun? -
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"Vorbestraft wegen Körperverletzung" klingt zwar recht arg, aber wenn der nicht gerade ein 2-Meter-Schrank ist, brauchst du dir noch nicht in die Hosen zu machen. Viele Vorbestrafte sind echte Jammerlappen, die zB ihre Frau im Suff geschlagen haben, und schon mit drei Jugendlichen im Ernstfall überfordert wären. Bitte versteh mich nicht falsch, den Kerl zu provozieren und eine Gefahrensituation heraufzubeschwören, wär ganz falsch. Aber nimm doch einmal zwei Kumpels mit zum Angeln. Würd mich ehrlich gesagt wundern, wenn er euch dann belästigt, und wenn er es doch tut, könnte er tatsächlich zur unverbesserlichen, und potentiell gefährlichen Sorte gehören.
In diesem Fall: Mit Eltern + Vorstand des Angelvereines bei der Polizei vorstellig werden, Artikel in der Lokalzeitung schalten ("Mysteriöser Unbekannter belästigt 13-Jährigen!).
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Ja, ich kann mir vorstellen, dass solche Typen eine echte Seuche sind.
Ich hatte leider noch nicht das vergnügen, solchen Idioten zu begegnen, (ausser im Netz).
Den Anruf bei der Polizei würde ich mir sparen, auf Grund geistiger und notfalls körperlicher Überlegenheiten.
In Zukunft würde der Hippi einen ganz weiten Bogen um mich machen und zudem über den Boden "schweben". -
Zitat
Den Anruf bei der Polizei würde ich mir sparen, auf Grund geistiger und notfalls körperlicher Überlegenheiten.
Deinem Profilbild nach verständlich. Aber vergiss nicht, Jojo18 ist erst dreizehn.
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Schon Recht!
Da wäre ein Anruf bei der Polizei angebracht, sollte auch am Telefon in Zukunft erwähnen, dass es sich bereits um einen Vorbestraften handelt, nun weiss er es ja. Da wird die Polizei auf jeden Fall erscheinen und was unternehmen.In meinem Falle bin ich aber vom Ausgangsthread ausgegangen und habe mich auf diesen bezogen.
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Da gäbe es schon ein paar "Argumente", wie die Bullerei nach seinem Anruf sofort vor Ort ist. Kann man halt nicht öffentlich niederschreiben und wirklich empfehlen:
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Zitat von Netzfahnder
Einen Erwachsenen mitnehmen.
Das geht vllt. Ein , zweimal. Aber eine dauerhafte Lösung ist das nicht, da ich ja nicht jedesmal einen Erwachsenen oder Kumpels mitnehmen kann. Und ich brauch ein bestimmtes Pensum am Wasser, das erfüllt werden muss- da kann ich nicht warten bis jemand Zeit hat
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Die Frage ist bloss, lieber Jojo, ob Du überhaupt schon mit 13 Jahren alleine ohne Beaufsichtigung eines Fischereischeininhabers angeln gehen darfst.
Hast Du jetzt einen Jugendfischereischein?
Ich durfte erst alleine mit 14 Jahren los zum angeln, da war ich dann im Besitz des Bundesfischereischeins. Vorher musste mich immer ein Berechtigter, der im Besitz eines Fischereischeins war begleiten...
Wenn der Kerl so penetrant ist, wie Du beschreibst und er sowieso bekannt ist, dann gehe jetzt schon zur Polizei und zeig ihn an! Ganz einfach. Er belästigt Dich und da Du noch minderjährig bist, können die Beamten durchaus reagieren. Oder höre Dir zumindest Ratschläge auf der Polizeiwache an. Gehe da hin und schildere denen die Umstände und sage ihnen, dass Du angst vor dem Kerl hast!
Die werden auf alle fälle reagieren müssen!
Fang bloss nicht so einen Blödsinn an, in Deinem Alter alleine mit Freunden zu agieren! Das kann schnell in die Hose gehen! -
Jaa. Laut den neuesten Regeln- Also die, die ich bei dem Lehrgang zum Angelschein erfahren habe, bin ich dazu berechtigt.
Ja, das werde ich vermutlich tuen. -
Zitat von Jojo18
Jaa. Laut den neuesten Regeln- Also die, die ich bei dem Lehrgang zum Angelschein erfahren habe, bin ich dazu berechtigt.
Junge, Junge...die Zeiten müssen sich echt gedreht haben.
Also von dieser Regelung weiss ich garnichts.
Dann verstehe ich nicht, wieso man überhaupt einen Schein machen muss und überhaupt eine Prüfung ablegen soll. Man könnte sich dieses ganze Gehekmeck sparen. Den Behörden einfach die dementsprechende Summe übergeben und drauf los angeln.
Ich würde mich nochmal genauer erkundigen, ob da nicht doch eine Aufsichtsperson mit Fischereiberchtigung dabei sein muss, wenn Du ohne Bundesfischereischein mit einem Jugendfischereischein den Angelsport ausübst.
Aber das wird ja hier nicht diskutiert. Geh erst mal zur Polizei und melde es, dass Dich am Gewässer ein Mann belästigt und Du einfach Deine Ruhe haben möchtest. -
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guck mal hier Andal,kannst du dir einen ausstellen lassen...
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Zitat von karpfengott24
guck mal hier Andal,kannst du dir einen ausstellen lassen...
UnglaublichBundesfischereischein .....
Selbst die Behörden wissen nicht was sie für Dokumente ausstellen :p
Angelfischerei fällt unter Landes- und nicht unter Bundesrecht
Man kann ihn deshalb maximal einen "bundesweit gültigen" Fischereischein nennen
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Ja nu...was kann ich denn dafür, dass das Ding bei uns so heisst...hab ich mir nicht ausgesucht. Den gab es schon vor meiner Geburt.
Ihr habt aber schon Recht und ich muss mich wohl geschlagen geben. Einen "Bundesfischereischein" gibt es nicht. Es ist bloss schwierig, den Begriff, den man Jahrzehnte lang eingelabert bekommen hat wieder los zu werden! Ich werde in Zukunft drauf achten! Ich nenne ihn nur noch Fischereischein!
Aber soweit meine Kenntnisse reichen, besitzt man ihn mit sicherheit nicht schon mit einem Alter von 13 Jahren! Verbessert mich bitte, falls ich falsch liegen sollte! Man kann in dem Alter schon den dafür vorgesehenen Untericht besuchen und schon die Prüfung ablegen, aber ausgestellt bekommt man ihn frühestens mit der vollendung des 14. Lebensjahres! Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat man das Recht mit dem Besitz eines Jugendfischereischeins den Angelsport auszuüben. Dies aber auch nur in Begleitung eines volljährigen Anglers, der im Besitz eines Fischereischeins und eines Fischereierlaubnisscheins für das jeweilige zu beangelnde Gewässer ist. Selbst derjenige, der im Besitz eines Jugendfischereischeins ist, einen volljärigen Angelpartner hat, der im besitz eines Fischereischeins und eines Fischereierlaubnisscheins ist, darf man trotzdem noch nicht angeln. Man muss sich zusätzlich noch den Fischereierlaubnisschein für das zu beangelnde Gewässer erwerben. Ansonsten ist nix mit angeln! Zumindest nicht in NRW.
Den Jugendfischereischein bekamen wir damals wie das 10. Lebensjahr vollendet war, bis maximal zur vollendung des 14. Lbensjahres! Es WAR zumindest so hier in NRW!
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