C&R ist in Deutschland verboten?!

  • Hallo zusammen,


    ich möchte noch mal auf das Thema C&R zu sprechen kommen, da mir diese dauer Kommentare von wegen ich habe ihn natürlich wieder freigelassen voll auf den ... Kecks gehen.


    Ich gehe Angeln zum einem Weil es entspanung bringt und zum anderen weil ich die "Action" liebe wenn ein Fisch der etwas grösseren Sorte an der Rute kämpft.


    Doch sehe ich das ganze auch aus der Sicht des Genusses, wenn mir ein massiger Fisch ans Band kommt und ich habe gerade Lust auf Fisch dann nehme ich ihn mit und stehe garnicht auf blöde Kommentare, den C&R ist bei uns untersagt und wie oft fällt einem beim lösen des Hakens ein Fisch ins Wasser.


    Bei uns z.B. bin ich des öffteren auf Fischkadaver gestossen, da manche Leute Rapfen und Welse verschmähen und die Abgeschlagenen Fische liegen und vergammeln lassen. Da würde ich dann auch sauer werden und den Jenigen zur Rede stellen, aber wo keiner was gesehen hat kann man nix machen.


    Also was tut Ihr mit dem gefangenem Fisch?


    P.S. Flamed bitte nicht rum sondern bleibt Sachlich. :-)

    Gruß
    Jesse


    Catch and eat if you want...


    Immer auf der Suche nach dem Monsterbarsch grösster bisher 39cm gefangen 27. Juli 2013 am Rhein.

  • Ich setzte nur die Fische zurück, die ich nicht essen will oder die mir trotz erreichtem Maß zu klein sind.


    Ich hatte schon einmal eine Anzeige deshalb an der Backe, allerdings wurde die dann fallen gelassen, weil nur ein Fangbild vorhanden war und keins, auf dem ich den Fisch released habe.


    Ich schreibe jetzt nicht mehr hin, dass die Fische released wurden, weil ich mir den Stress mit Blau-Weiß Tübingen ersparen will.


    Wer es tut, der soll es tun. Die Entscheidung liegt bei einem selbst, ebenso wie die Folgen, die man tragen muss.

  • Ich entnehme grundsätzlich nur Fische die ich verwerten kann!


    Denn wenn ich einen Fisch abschlage, den ich nicht verwerten kann, dann fehlt mir die rechtliche Legitimation dazu.



    TierSchG § 1


    Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.



    Ich werde mich niemals von irgendwelchen untergeordneten Vorschriften dazu nötigen lassen,
    gegen den Paragraph 1 des Tierschutzgesetzes zu verstosse.

  • Ich hatte den Spruch "ich habe ihn natürlich wieder freigelassen" bei meinem Fangbericht nur gepostet, da die Zander hier in Hessen bis zum 1.Juni Schonzeit hatten und auf eine Strafanzeige hatte ich keine Lust.


    Wenn ich die Zander außerhalb der Schonzeit gefangen hätte, wäre einer von den Beiden sicherlich schön paniert in der Pfanne gelandet. ;)


    Hab das zwar schon in den Fangbericht Thread geschrieben, doch ich denke mal, dass sollte hier auch nochmal stehen.

  • Eben, von daher sehe ich auch keinen Grund warum man Dir vorwerfen sollte das Du den in der Schonzeit zurückgesetzt hast. Hättest Du es nicht getan, dann wäre es ein Problem gewesen.


    Und das C&R untersagt ist, das ist eine 100% Falschaussage. Es ist sogar oft ausdrücklich vorgeschrieben, sei es eben weil es Schonzeit ist, weil der Fisch zu klein war und das Mindestmaß noch nicht hatte, oder eben weil er, wie von Peter zitiert, nicht verwertet werden konnte und daher nicht getötet werden durfte.


    Was ich mit meinen Fischen mache ist recht klar. Viele bleiben am Leben weil ich zum einen gerne in Holland angele (und da wirst Du dann blöde angeschaut wenn Du sie tötest), zum anderen weil ich gerne bei Hegefischen mitmache und da wird der Fang auch oft in ein Gewässer umgesetzt das vom Kormoran dezimiert wurde oder aus anderen Gründen einen Besatz nötig hat. Wenn das nicht der Fall ist, dann töte ich die Fische auch und lasse sie vom Veranstalter sinnvoll verwerten, denn die bieten das auch meist an.


    Was andere Fische angeht, so kommt es darauf an. Schleien setze ich fast immer zurück da ich sie als ungewollten Beifang beim Aalangeln fange. Leider habe ich noch nicht rausgefunden wie ich das verhindern kann. Beim Raubfisch kommt es darauf an ob es mein Wunschfisch war oder ob er tief geschluckt hat. Da nehme ich aber immer mal wieder welche mit, denn auch da gehe ich gerne mal zu Raubfischangeln hin um mit anderen zusammen zu klönen und angeln.


    Ich sehe es also so, nicht jeder Fisch muss abgeknüppelt werden, aber ab und an nehme ich ich auch welche mit wenn es Fische sind die ich verwerten kann. Aber die großen Fische kann ich als Einzelperson z.B. nicht verwerten, auch sind die mir zu alt und damit zu belastet mit Schadstoffen. Hinzu kommt das sie dann auch noch wichtig sind für die Bestandserhaltung da sie eben besonders guten Laich produzieren. Aus den Faktoren ergibt es sich dann eben das ich die nicht mitnehmen würde. Gerade in Zeiten von Dioxin Warnungen sind ja gerade die älteren Fische, die schon seit langem Schadstoffe aufnehmen und speichern, eher nicht zum Verzehr zu empfehlen.



    Die Sache mit den Fischkadavern liegt btw. vermutlich auch an dieser pauschalen Falschaussage das C&R ja angeblich verboten wäre. Verboten ist es nur ausschließlich zum Angeln zu gehen um dann alles wieder frei zu lassen. Aber eine selektive Entnahme weil man z.B. mit dem 80cm Hecht nichts sinnvolles Anfangen kann und nur auf einen 60er aus war, die ist eben nicht verboten sondern, siehe Peters Post, sogar vorgeschrieben wenn man den Fisch nicht verwerten kann.

  • @ Ebsen,


    es war nicht gegen Dich gerichtet und klar in der Schonzeit müssen Sie wieder rein. Nur denke ich würde ich in der besagten Schonzeit gar nicht erst mit Zander-Köder am Wasser stehen.


    Beim ersten Zander müsstest Du schon reagieren und die Fische nicht mehr beangeln.


    Wir sind bei uns im Verein z.B. dazu angehalten, wenn man Fische die untermassig sind und oder in der Schonzeit gefangen werden zum einen zurück zu setzten (ist klar) aber auch das Gewässer oder die Stelle zu wechseln.


    Kai S.


    Holland ist Holland und nicht Deutschland. :-)

    Gruß
    Jesse


    Catch and eat if you want...


    Immer auf der Suche nach dem Monsterbarsch grösster bisher 39cm gefangen 27. Juli 2013 am Rhein.

  • Also einen 5cm Gummifisch würde ich nicht als Zanderköder bezeichnen.
    In dem Gewässer passiert es eig. auch recht selten, dass sich mal ein Zander den Köder schnappt, deswegen dachte ich mir, dass das mal eine Ausnahme war. Doch nach dem 2 Zander wechselte ich dann sofort die Stelle.
    Das das auch nicht komplett gegen mich gerichtet ist, ist mir auch klar, doch da du etwas aus meinem Fangbericht zitiert hattest, hab ich wohl auch "etwas" damit zu tun. ;)

  • Die Brut ist momentan zwischen 2 und 5 cm gross also passt, der gufi voll ins Schema. Zander fressen auch kleinere Fische als 8cm. :D

    Gruß
    Jesse


    Catch and eat if you want...


    Immer auf der Suche nach dem Monsterbarsch grösster bisher 39cm gefangen 27. Juli 2013 am Rhein.

  • Scheint ne private Angelegenheit zwischen Euch zu sein
    Macht Ihr Beiden das mal per PN untereinander aus :roll:


    Das Ding hier mache ich jetzt dicht weil andere Mitgliedermeinungen
    offensichtlich nicht gefragt zu sein scheinen

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