Ist aber wieder mal ein landesspezifisches "Problem". In NRW und RLP z. B. kann die Fischereibehörde Ausnahmen genehmigen, ich vermute mal, dass das noch in einigen anderen LFOen steht.
Geschichte des Verbots des lebenden Köderfisches
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Also die Gesetzeskunde solltest Du Dir vieleicht noch mal zu Gemüte führenRechtskunde??? Nee lass mal, is mir zu trocken, dass auswendig zu lernen...
Das es verboten ist war mir klar. Hat nur interessiert ob es wirklich explizit drin steht. Wenn man aber nur die Hälfte überfliegt sieht man's nicht.
BTW: Es steht in § 15 (3) nicht 12. -
Noch mal nachgeschaut, in BW, Thüringen verklausuliert, Bayern auch in §12 Abs. 4, Berlin und Bremen können von der Fischereibehörde Ausnahmen genehmigt werden und dann gibt es noch Länder, z. B. Niedersachsen, in deren Gesetz, bzw. Verordnung nichts über die Verwendung lebender Köderfische zu finden ist.
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Korrektur, in Bayern ist eine neue AVFig seit 2010 in Kraft, da ist der Pssus aus dem alten 12. 4 weggefallen und es wird wirklich in §15 verboten.
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Richtig,da steht's drinnen!
Und wo warst du (QuickNick) da im Unterricht als dieses Thema besprochen wurde?Ich glaube, da hast Du mich verwechselt
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Ich befürchte, dass er mich meint...
Hmm ist schon lange her und man wird nicht jünger.Wurde garantiert angesprochen. Mich hat nur mal der genaue Gesetzestext interessiert.
Kann mich ja immernoch rausreden, dass das nach meiner Prüfung (2004) geändert wurde...
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War schon bei meiner Prüfung 1994 drin. Die Ausrede ist also sicher nicht passend.
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Moin.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.
Wurde auch in der Prüfung erwähnt, dass man sich über die AKTUELLEN Gesetzt und Verordnungen informieren muss. -
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http://www.asv-rheidt.de/html/…atur_u__umweltschutz.html
"...dass die Grundsätze anglerischer Moral und der Fischgerechtigkeit bei ihm den allerhöchsten Stellenwert geniessen, die Vereinmitglieder sich in ihrer Verantwortung gegenüber der Kreatur Fisch bewusst sind und daher aus Gründen des Tierschutzes freiwillig auf Praktiken verzichtet haben, die lange zu einer lieben, heute aber unhaltbaren Gewohnheit geworden waren. Die Entscheidungen wurden alsbald in Fischereikreisen in der gesamten Bundesrepublik bekannt, kontrovers diskutiert und zunächst überwiegend abgelehnt. Der Verein und sein damaliger Vorsitzender Hermann Drossé, der die Entwicklung angestossen und gesteuert, insbesondere juristisch begründet hatte, wurden jahrelang heftig attackiert und als “Verräter" beschimpft...."
Gab auch einen Artikel in Geo, Mai 1988, Heft Nr.5
Denke mal, das kommt der Frage des TE's näher.Ich persönlich finde das Verbot absolut richtig, da gibt es gar nichts dran zu deuteln. Wenn ich mich daran erinnere, was uns früher die alten Hasen beigebracht haben...
Gruß
Anglero
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