• Für Deutschland gibt es keine Regelung, weil jedes Bundesland sein eigenes Fischereirecht hat. Also bleibt nichts anderes, als sich durch die reichlichen Gesetzestexte und Ausführungsbestimmungen zu wühlen. Hat man das, ist es immer noch die Frage, ob der Rechtsinhaber des Gewässers dies nicht doch noch ausschließt.

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