Angeln auf eigenem Grund und Boden

  • Hallo Forums-Kollegen,


    ich habe eine Fischerei-Rechtliche Frage. Darf man eigentlich auf seinem eigenen Grund und Boden ohne Bundesfischerei-Schein oder bräuchte man diesen auf jedenfall auch, wenn man sozusagen nur im Gartenteich angeln wolte? Oder sind da die Regelungen je nach Bundesland unterschiedlich?


    Gruß Jörg

  • Erstens gibt es keinen Bundesfischereischein, weil die Angelfischerei immer noch Sache der Länder ist.


    Zweitens benötigt jeder einen Fischereischein, inklusive der entrichteten Fischereiabgabe, wenn er dem Fischfang mit der Handangel nachgehen will. Extrem, aber das gilt auch am eigenen Gartenteich. Den kannst du jederzeit mit einem Netz abfischen, aber ohne Lappen nicht mit der Angel.


    In der Praxis wirds aber so aussehen, dass es keinen was juckt. Aber eben auch nur so lange, wie es dem mißgünstigen Nachbarn gefällt. Alles klar!? ;)

  • In NRW darf man das wenn man selbst Fischereipächter ist.
    Wenn man z.B ein Fluss am/im Grundstück hat und in der Fischereigenossenschaft ist darf man ohne Schein angeln. wenn aber dein Kumpel dort mit dir angeln geht braucht dieser eine Fischereiberrechtigung und damit auch einen gültigen Fischereischein.
    So haben wir es jedenfalls letztes Jahr vor der Prüfung gelernt:)

  • Bitte nicht den Eigentümer, oder Besitzer einer Liegenschaft mit einem Rechtsinhaber gleichsetzen. So eine Personalunion gibt es zwar, aber eben nicht zwingend!

  • Ist in NRW doch recht einfach.


    §1 LFG sagt im Absatz 4:


    (4) Privatgewässer sind stehende Gewässer, die gegen jeden Fischwechsel abgesperrt sind, an denen Alleineigentum, Eigentum zur gesamten Hand oder Miteigentum besteht und die


    a) zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehören oder


    b) nicht größer als 0,5 Hektar sind.


    Das gleiche gilt für Teiche, die in Verbindung mit fließenden Gewässern stehen.


    (5) Auf Privatgewässer und ihnen gleichgestellte Gewässer (§ 2) finden nur § 31 für den Fischfang mit der Handangel sowie die §§ 39 und 40 Abs. 1 Anwendung.


    Jetzt in den § 31 geschaut und da steht dann in 2 (b)


    (2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich


    a) für Personen, ...,


    b) für den Eigentümer von Privatgewässern.


    Also, Privatgewässer und Eigentümer = kein Fischereischein erforderlich!

  • Wunderbar, dass du das für NRW herausgesucht hast. Der TE kommt aber nicht aus NRW. Oder wurde Trier "eingemeindet"?

  • NRW hab ich rausgesucht, weil dies eines der wenigen Bundesländer ist, in denen der Eigentümer keinen Schein braucht. nIN RLP übrigens auchnicht, da ist die Regelung vergleichbar:


    § 1 Sachlicher Geltungsbereich
    ...
    (3) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf
    1. Gewässer, die zum unmittelbaren Haus- und Wohnbereich gehören, und ...

  • Wollte ich gerade meinen, wenn ich mir einen kleinen Weiher zulege, der abgesperrt ist von dem öffentlichen Zutritt, wer will mir dann verbieten dort zu fischen ? Das ist vergleichbar wie mit dem Führerschein. Wenn du ein Auto auf abgezäunten, nicht öffentlichen Verkehrsraum führst, obwohl du keinen Lappen hast, dann ist das sowas von egal! Andal, wegen dir habe ich gerade einen richtigen Schock bekommen. Wir fischen schon seit Jahren an einem Privatweiher meines Freundes. Da hat niemand, ausßer mir einen Schein. Ich finde dies äußerst fragwürdig, dass ein solches Gesetz in anderen Bundesländern das Fischen mit einer Handangel an einem Privatgewässer verbietet! Unfassbar!

  • In Deutschland gibt es jede Menge unfassbarer gesetzlicher Regelungen; ist halt mal so. Mich persönlich würde das auch nicht jucken, wenn es mein eigener Grund und Boden wäre, auf dem sich das Wasser befinden würde. Mich würde es dort noch nicht einmal jucken, wenn dort, natürlich rein zufällig, ein böser Schwarzer Vogel zu Schaden käme!

  • Die Ausübung der Handangelei wird nahezu gleich gestellt mit der Ausübung der Jagd
    (war eigentlich der Grundgedanke des Gesetzgebers damals)


    Wenn Du ein eigenes Grundstück besitzt und auf diesem Wildtiere/Haustiere hälts
    darfst Du keines davon schiessen, auch wenn Du einen Waffenschein besitzt
    Dazu benötigst Du die Jägerprüfung


    Wenn also Tiere zum Abschuß anliegen, dann MUSS ein Jäger diesen Abschuss durchführen

  • Kleine Korrektur. Wildtiere/ Haustiere auf eigenem Grund und Boden darf auch ein Jäger nicht mit der Schusswaffe töten. Hier ist eine gesonderte Erlaubnis, eine extra waffenrechtliche Genehmigung und auch eine eigene Haftpflichtversicherung erforderlich. Der Jagdschein erlaubt nur das Töten von freilebenden Wildtieren, die dem Jagdrecht unterliegen.

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