Ich möchte wissen was die gesetzliche länge der setzkescher in nrw ist?
Setzkescher
-
-
Ich komme zwar aus SH, aber ich würde sagen das du mit 3,5-4m richtig liegen solltest und ne dicke von 50cm
-
Ganz einfache Antwort: Die Benutzung eines Setzkeschers ist seit Jahren in NRW verboten!
-
-
Derrik, das ist nicht richtig! Der Setzkescher wird im Landesfischereirecht nichtmal erwähnt! Und in Deutschland gilt nochimmer, das Alles was nicht verboten ist, grundsätzlich erstmal erlaubt ist. Probleme kann es mit dem Tierschutzgesetz geben, wonach es verboten ist, einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schaden zuzufügen. Wenn ich also Fische an einem Tag wie heute in einem ausreichend grossen und korrekt aufgestelltem Setzkescher zur Erhaltung der Lebensmittelqualität hältere, kann Dir Niemand etwas. Hälterst Du dagegen 20 kilo Brassen in einem 1,20m Setzkescher um nachher ein Foto vom Fang zu machen und die Fische dann wieder rein zu werfen, verstösst Du gegen das Tierschutzgesetz. Alles dazwischen ist nicht klar geregelt und obliegt der Willkür von Vereinen, Verbänden, Aufsichtsbehörden und nicht zuletzt den Richtern- wenn es denn soweit kommt. Auch eine Bestandserhebung kann ùbrigens ein sinnvoller Grund für den Einsatz eines Setzkeschers sein.
-
Da gab es eine Entscheidung auf Landesebene, die m.W. bis heute Gültigkeit hat. Frag mich jetzt bitte nicht, wo genau das zu finden ist, aber ich habe bislang nichts davon gehört, dass es außer Kraft gesetzt wurde.
Wenn ich die Zeit finde, suche ich mal danach. Fakt ist, dass Du weder in Köln/Bonn, wo ich herkomme, noch hier im Ruhrgebiet damit angeln darfst. Erwischt man Dich, gibt's Ärger und das auch von den staatlichen Fischereiaufsehern.
-
Hier eine gute Erklärung zum Thema, aus der man es ableiten kann:
http://www.anglerneuigkeiten.d…etzkeschernutzung-in-nrw/
In den Gewässerordnungen meiner Vereinsgewässer steht er drin, da bin ich sicher. Demnach ist es dann auch korrekt, das Verbot dort durchzusetzen.
Hier noch ein interessantes Urteil zum Thema:
http://www.agsb.net/Urteil.pdf
Der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V verbietet den Setzkescher nicht grundsätzlich in allen seinen Gewässern und begründet dies wie folgt:
Die Benutzung des Setzkeschers hat an den Kanälen eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zur Folge. Der durch die Schifffahrt verursachte Wellen-schlag schädigt die Fische im Setzkescher mit großer Wahrscheinlichkeit. Auch an den anderen LFV-Gewässern muss von der Benutzung eines Setzkeschers abgeraten werden, weil ein vernünftiger Grund für die Hälterung nur in Ausnahmefällen anerkannt wird.
-
-
Ich habe mich sehr intensiv mit diesen Fragen, mit diesen Urteilen und vor Allem den Reaktionen unserer Verbände beschäftigt. Ich bin zu dem Schluss gekommen, daß die Verbände hier nicht wirklich im Sinne der Angler gehandelt haben. Wobei auch eine der genannten Quellen Empfehlungen für einen korrekten Einsatz eines Setzkeschers gibt. Fakt ist, das Rintelner Urteil endete letztlich mit einem Freispruch. Das Wellenschlag und Setzkescher nicht zusammen passen, sollte jedem verantwortungsbewussten Anger klar sein. Ich meine man muss hier auch die Verhältnismässigkeit betrachten. In meinem Setzkescher haben die paar Fische deutlich mehr idividuellen Platz als jene Lachse im Zuchtgehege. Das wird akzeptiert, weil finanzielle Interessen dahinter stehen. Ein Fisch der 4 Stunden in einem Grundschleppnetz über den Ostseeboden geschleift wird, wäre froh statt dessen in meinem Setzkescher zu verweilen - selbst bei Wellenschlag. Wird aber akzeptiert, weil abermals finanzielle Interessen dahinter stehen. Warum wird also der Angler gegängelt? Weil man es kann. Weil die Angler keine Lobby haben.
-
So isses...!
-
Zur gesetzlichen Länge gibt es ja schon eine Diskussion.
Fakt ist das in den meisten Ländern in Deutschland 3,5m Länge und 50 cm Umfang das MINIMUM ist, wenn er erlaubt ist. Hier bei uns in Niedersachsen ist es auch mit den Maßen geregelt. Aber ich bin der Meinung das er so lang wie möglich sein sollte, denn zu lang gibt es nicht, und in Holland, ect. ist teilweise 4m vorgeschrieben.
Nicht zu vergessen das auch immer die Länge unter Wasser ein Faktor ist. Bei unseren Kanalufern hier, oder auch in Holland im Hafen, da sind auch schon mal 100 cm außerhalb des Wassers, da ist von 3,5m nicht mehr viel im Wasser. Bei 4m ist man schon wieder im Bereich den man mit 3,5m an Gewässern hat wo man nahe am Wasser sitzt.Von daher lieber etwas länger, denn um so mehr Platz ist unter Wasser, und darauf wird auch im Zweifel vor Gericht geschaut, um so besser für den Fisch und den Angler.
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!