Jugendlicher anderen Jugendlichen beim angeln beaufsichtigen

  • Hallo, ich bin 15 Jahre alt habe meinen fischereischen Prüfung erledigt usw. Fischereierlaubnissschein Sportfischerpass usw. alles da. Nun meine Frage kann ich einen anderen Jugendlichen 15 Jahre beaufsichtigen der 1 Angel dabei hat ?


    Danke im Voraus

  • Ab 14 Jahren braucht man in Thüringen einen Fischereischein um überhaupt angeln zu dürfen. Darf dann allerdings auch alleine gehen.
    Bis glaub ich 10 Jahre darf man in bekleidung eines ü18jährigen zum angeln gehen, wenn man dieses Jahr überschritten hat braucht man einen Jugendfischereischein um in bekleidung eines ü18jährigen angeln zu dürfen.

  • Zitat von Spinnfischer98

    braucht man einen Jugendfischereischein um in bekleidung eines ü18jährigen angeln zu dürfen.


    Herrlicher Tippfehler!


    Ich sehe einen Angel-Pimpf in viel zu großen Klamotten... ;) ;) ;)

  • @lelox,


    "In BaWü ginge das nicht. Fischereischein und min. 18 Jahre alt sind hier die Voraussetzungen"


    Stimmt so nicht, in BaWü kann ein jugendlicher mit bestandener Prüfung und Erhalt eines Jahresfischereischeins allein fischen.
    Allerdings kommt hier die Geschichte mit der Verletzung der Aufsichtspflicht dazu!
    Voll der Widerspruch!!!

  • Zitat von NachtFee

    @lelox,


    "In BaWü ginge das nicht. Fischereischein und min. 18 Jahre alt sind hier die Voraussetzungen"


    Stimmt so nicht, in BaWü kann ein jugendlicher mit bestandener Prüfung und Erhalt eines Jahresfischereischeins allein fischen.
    Allerdings kommt hier die Geschichte mit der Verletzung der Aufsichtspflicht dazu!
    Voll der Widerspruch!!!


    Wieso Widerspruch?
    § 32 sagt.


    (2) Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens achtzehn Jahre alten Inhabers eines Fischereischeins. § 31 Abs. 1, 3 und 4 gilt entsprechend.


    Da ist nichts zu deuteln.

  • @:Ulli


    Ich sprach nicht von einem JuFischereischein, da ist Deine Aussage richtig.


    Mit bestandener Prüfung erhält der Jugendliche einen Jahresfischereischein und ist somit berecjtigt allein zu fischen.
    Mein Sohn hat gerade seine prüfung hinter sich und wir haben das eindringlich geklärt. Nur die Aufsichtspflicht ist so ein 2schneidiges Schwert.

  • Meine Antwort ging zum Teil auch auf die Frage des TE aber, was hast Du für ein Problem mit der Aufsichtspflicht? Er hat den Fischereischein und ist berechtigt alleine zu angeln. Wenn er Mist baut, dann ist er allein dafür verantwortlich.

  • Aber das Problem bei 12jährigen ist doch überall im täglichen Leben so. Der Erziehungsberechtigte kann einen Jungen in dem Alter ja nicht unter einer Glasglocke halten, egal ob es ums angeln geht oder fahrradfahren.

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