• Erlaubt??? 0

    1. Ja (0) 0%
    2. Nein (0) 0%
    3. Vielleicht (0) 0%

    Also ich hab folgendes Problem:
    Mein Gewässer besteht aus einem Fluss, welcher 2 Seen mit je einer Insel verbindet. Diese Inseln sind in der Gewässerkarte (vom Angelverein) eingetragen, und rot markiert, was bedeudet, dass das Angeln von diesen Inseln verboten ist.
    Und jetzt meine Frage:
    Im einen See beginnt seit einigen Jahren eine Sandbank zu verlanden und steht bis jetzt 3-5 cm aus dem Wasser. (nicht mei dem festland verbunden). Diese Insel ist weder in der Gewässerkarte eingetragen, noch rot markiert...


    ---Meine Frage ist nun ob ich von dort aus Angeln darf...
    Ich würde mit einem Kajak hinfahren (ist erlaubt) und eine kleine Angeln mitnehmen.


    Meiner Meinung nach darf ich das da:
    1. Laut Recht ist alles was nicht Verboten ist, ist erlaubt
    2. Da sie in der Gewässerkarte nicht existiert währe das genauso, als würde ich dort mit einer Wathose im Wasser stehen


    vom boot aus darf ich nicht angeln...


    Was sagt ihr dazu???
    Bitte nur ernste Antworten.


    lg Angeligel

  • Ich seh es eigentlich genauso wie du: was nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt...


    Die spannende Frage ist freilich: Steht die Sandbank in einer dauerhaft trockenen Verbindung mit einer der markierten Inseln? Wenn ja, dann wäre sie Bestandteil dieser Insel...
    Wenn nein, dann existiert sie offiziell nicht und liegt in dem Gewässerbereich, in dem Fischen erlaubt ist.


    Außerdem: Gibt es in den Gewässervorschriften einen schriftlichen Passus, der Fischen von Inseln aus generell verbietet?
    Wenn nein, dann sollte das Fischen dort erlaubt sein, da die Inseln, von denen aus es verboten ist, ja ausdrücklich gekennzeichnet sind.


    Im Übrigen: wer viel fragt, geht viel irr...
    Wenn du Vereinsmitglieder oder Mitfischer befragst, wirst du etliche widersprüchliche Antworten bekommen.

  • Also: die Sandbank ist nur mit der Insel verbunden, wenn es 4 Wochen nicht regnet, sonst aber immer durch ca. 1.5m tiefe "Gräben" von der Insel abgetrennt. (also genauso wie sie vom Festland getrennt ist).
    In meiner Angelkarte für dieses Gewässer steht aber nur, dass nur das Angeln vom Ufer erlaubt ist.... Allerdings hat ja auch eine Insel ein Ufer!!!!!!


    Danke für die Antwort...
    Lg Angeligel

  • Warum? 8)


    Wenn in den Bestimmungen geschrieben steht, das nur vom Ufer aus geangelt werden darf, heißt das nichts anderes, als das Bootsangeln nicht gewünscht ist. Eine Insel ist per Definition "eine in einem Meer oder Binnengewässer liegende, auch bei Flut über den Wasserspiegel hinausragende Landmasse, die vollständig von Wasser umgeben ist, aber nicht als Kontinent gilt."(Quelle: Wikipedia)


    Für mich: Insel = Land = Ufer.


    Wenn auf dieser Insel also kein Betretungsverbot gilt, sehe ich da keinen Verstoß.

  • Zitat von Angeligel

    In meiner Angelkarte für dieses Gewässer steht aber nur, dass nur das Angeln vom Ufer erlaubt ist.... Allerdings hat ja auch eine Insel ein Ufer!!!!!!


    Dann ist aber doch auch Watangeln nicht erlaubt...


    Zitat von Angeligel

    Da sie in der Gewässerkarte nicht existiert währe das genauso, als würde ich dort mit einer Wathose im Wasser stehen


    Ich würde in diesem Fall mal beim zuständigen Gewässerwart anfragen.
    Wenn er auch die Auffassung vertritt, dass alles, was nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt ist, dann kannst du dich auf diese Auffassung berufen, falls einer das anders sieht.

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