Wallerfreie Vereinsgewässer

  • Na das ist doch schon mal was.


    Die §§ 4 und 6 der Landesfischereiverordnung sind eindeutig. Der Wels hat in Thüringen ein Schonmaß von 50 cm, aber er unterliegt keiner Schonzeit. Hiervon kann abgewichen werden, wenn das von der unteren Naturschutzbehörde (Landratsamt) genehmigt wurde.


    Man darf also davon ausgehen, dass so verfahren wurde und die abweichende Genehmigung erteilt wurde, weil sie entsprechend begründet ist.


    Wenn du nun vom Verein keine für dich aussagekräftige Antwort erhältst, dann wende dich doch ans LRA, Referat Jagdwesen und Fischerei. Die erklären es dir sicher gerne amtlich. Ich gehe davon aus, dass man dir Argumente nennen wird, an die du bisher gar nicht gedacht hast.

  • Mitnahmeregelungen werden von den Vereinen oftmals ohne behördliche Genehmigung erlassen. Zumindest ist es in den mir bekannten Vereinen überall daohne gelaufen. Gesetzliche Regelungen sind das eine, die Kartenausgabe an Dich als Fischereiberechtigten eine andere. Jeder Verein oder jede kartenausgebende Stelle kann frei entscheiden, ob Du eine Erlaubnis erhälst, oder nicht. Demnach sollte man solche Gebote zumindest kennen und sich "entsprechend" verhalten. Wie auch immer das der Einzelne dann am Ende des Tages für sich und die individuelle Situation auslegt.

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  • So, ich bin Euch ja noch eine Antwort schuldig.
    Es gibt diese Sondergenehmigung vom Freistaat.
    Die Begründung wäre wohl sinngemäß, dass der Wels sich seit mehreren Jahren sehr stark vermehrt hat und dadurch Besatzmaßnahmen mit anderen Edelfischen gefährdet und große Welse als Allesfresser ebenso Wasservögel und Lurche in ihrem Nahrungsspektrum haben.
    Hier prallen verschiedene Interessen aufeinander und die Angler haben das Nachsehen.
    Der Wels wurde vor einigen Jahren erst auf Drängen vieler Angler vom Verein besetzt.

  • Dann ist das ja, wie erwartet, eine ganz legale Bestimmung. Das sie dir nicht gefällt, steht auf einem anderen Blatt, das aber in dem Fall keinen Wert hat. Zumal der Wels in dem Gewässer ja gar nie heimisch war. Aber wieder mal ein schönes Beispiel, wozu unüberlegter Besatz hinführen kann.

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