Rutten um München

  • Hallo Mikesch,


    unwissenheit schützt vor strafe nicht... da hast du wohl recht. Um Mißverständnissen vorzubeugen: War wohl ein bisserl schräg formuliert - gemeint hab ich mit:


    Legal? = es gibt wohl tausend fettnäpfchen zum reintreten, der Verordnungswust erschwert die informationseinholung ganz schön, zuviele Wenn-Dann-Determinanten erhöhen den Fehler- oder Verfehlungsquotienten signifikant :?: :idea:


    Egal... = sollte NICHT heissen, dass ich der Meinung wär, der ganze Verordnungswust gilt nicht auch für mich, ganz im Gegenteil, ich lege schon wert auf die Einhaltung der Vorschriften, auch wenn sie manchmal nicht ganz nachzuvollziehen sind (siehe oben). Ich wollte vielmehr ausdrücken, dass ich es müssig bin, mich weiterhin über den Verordnungswust auszulassen, sondern mich nun lieber dem eigentlichen Thema zuwende: dem Ruttenfischen

  • Zitat von SirRumba

    ...ein bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, sondern die einzelnen Regierungsbezirke dürfen auch noch was draufsatteln, ich hab mich mal schlau gemacht: Ruttenfischen zur nachzeit ist demnach in Oberbayern überhaupts verboten - allerdings gibts keine Schonzeit.


    Stimmt so nicht ganz hier Auszug aus dem AvFiG:


    2. abweichend von Absatz 1 Nr.6 den Fang von Aalen, Welsen, Rutten und Krebsen durch menschliche Tätigkeit ganzjährig bis 24 Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr zulassen,


    ------
    Hab es diesen Winter schon etliche Male an meiner Hausstrecke (Loisach bei Quartzbichl) versucht - bisher negativ. Allerdings gibt`s jetzt auch bis zum 1.Mai leider nix mehr - das Fischen ist immer ab 15.02. nur noch mit Teig und Käse bis 1.Mai erlaubt laut Erlaubnisschein :( .

    Internationaler Anglerspruch, der sich auch in Deutsch reimt :-))


    Bass, bass bit the fisher in the ass!

  • Zitat von ThommiLee

    Stimmt so nicht ganz hier Auszug aus dem AvFiG:


    2. abweichend von Absatz 1 Nr.6 den Fang von Aalen, Welsen, Rutten und Krebsen durch menschliche Tätigkeit ganzjährig bis 24 Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr zulassen,


    Dein Zitat ist richtig, aber im Regierungsbezirk Oberbayern gilt zusätzlich:


    Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Oberbayern
    Auf Grund von §9 Abs. 4, §12 Abs. 3 Nr. 2, §26 der Verordnung zur Ausführung des Fischereigesetzes für Bayern (AVFiG) vom
    4. November 1987 (GVBl S. 404), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 1998 (GVBl S. 982), erlässt der Bezirk Oberbayern folgende Verordnung:


    §2Nachtfischen


    Der Fang von Aalen durch menschliche Tätigkeit ist ganzjährig bis 24.00 Uhr, für die Dauer der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1.00 Uhr, zugelassen.
    a) für Erwerbsfischer
    b) für die übrigen Fischereiausübungsberechtigten für den Fang mit der Handangel.



    Von Welsen und Rutten steht da gar nichts.


    Gesetz -> Ausführungsverordnung -> Bezirksverordnung -> Einschränkungen auf dem Fischereischein


    Das sind unsere Fesseln 8) .

  • .. mmhh!?? Etwas ratlos dreinblickend!?? Also auf meinem Erlaubnisschein steht eindeutig Aale, Welse und Rutten bis 24:00 / 01:00. Allerdings habe ich mal versucht Klarheit zu bekommen und nach der OBB-Verordnung gesucht. Ich werde das Gefühl nicht los, dass da nur ein Schreibfehler vorliegt weil einer vom anderen das übernommen hat (gegoogelt nach Fischereiverordnung OBB). Niederbayern hat nur die Maße und Schonzeiten geändert, Schwaben noch eine datumsmäßige Beschränkung der Aalfangzeit und auf der Seite vom Fischereiverband OBB steht nur was von Aalhammen (?? was immer das ist) und ähnlichem, wo etwas geändert wurde.
    Irgendjemand, der etwas genaueres weiss oder einen Link zum Nachlesen??
    Im Anglerboard ist ja schon heftige Diskussion wegen der Aufhebung des Nachtangelverbotes in Bayern im Gange.
    Bin gespannt.


    Petri
    Thommi

    Internationaler Anglerspruch, der sich auch in Deutsch reimt :-))


    Bass, bass bit the fisher in the ass!

  • mikesch:
    Danke, aber den kannte ich schon. Hab auch noch den vom Fischereiverein Moosburg gefunden mit gleichem Inhalt. Habe mir die Tel-Nr. vom Bezirksverband Oberbayern rausgesucht und heute ein paar mal versucht anzurufen, zwecks Klärung. Aber scheinbar arbeitet da Freitags keiner mehr.
    Für mich sieht das immer noch so nach vergessenem Zusatz aus, oder sollte es irgendeinen Grund geben, warum wir nur Aale dürfen und keine Rutten und Waller???.


    Aber Danke nochmal für den Link. Wenn ich mehr weiss, dann poste ichs hier.


    Servus
    Thommi

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