Schonzeit

  • Schonzeiten beziehen sich nur auf "herrenlose" Fische in Wildgewässern über 0,05 ha Größe. Private Zuchtteiche sind von dieser Regelung ausgenommen, dass gilt auch für den Forellenpuff.
    Herrenlos sind Fische übrigens von dem Moment an, in dem Ihr sie z.B. in Euer angepachtetes Vereinsgewässer gesetzt habt. Gesetze sind verdammt kompliziert. Nicht das Ihr denk, die Besatzfische wären Euer Eigentum!

  • Eins unserer Vereinsgewässer ist ein Grundwassersee ohne Zu - und Abfluss, es gilt darum als "geschlossenes Gewässer" im Sinne von Art. 2 FiG (Bayern). Wer hier unerlaubt fischt, gilt gem. §242 StGB als Fischdieb, und nicht als Fischwilderer gem. § 293 StGB.
    Trotzdem gelten an dem etwa 4,5 ha großen Baggersee die gesetzlichen Schonzeiten und die gesetzlichen (oder teilweise höhere) Schonmaße gem. § 9 Abs. 3 AVFiG (Bayern).

  • Ich sagte ja, Gesetze sind kompliziert. Im geschilderten Fall gehört das Gewässer Euch, oder?
    Bei einer Größe über 0,05 ha gilt in diesem Fall sebstverständlich die Schonzeit. Mit Verlaub, das Bayrische Fischereigesetz kenn ich nicht im Wortlaut, bin ja kein Jurist. Mir reicht schon, wenn ich in Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Bescheid weiß.
    Außerdem ob Fischwilderei oder Fischdiebstahl, beides ist eine Straftat!!!
    Um den Sachverhalt 100%ig korrekt zu beurteilen müsste ich den ganzen Gesetzeswust lesen.

  • Das Gewässer ist von uns gepachtet.
    Sowohl Fischwilderei als auch Fischdiebstahl sind Straftaten.
    Aber auf das erste steht die Höchststrafe von 2 Jahren, auf das zweite beträgt sie 5 Jahre.
    Aber Recht hast Du: Recht ist eine komplizierte Angelegenheit.
    Vielleicht hätte ich Anwalt werden sollen...
    Aber wie Luther sagte: "Ein rechter Jurist, ein böser Christ." Bin darum froh, dass ich wie einst er vom Gesetz zum Evangelium gekommen bin.

  • Wie das für das Bundesland Niederösterreich ausschaut, weiß ich nicht.
    Zumindestens für Deutschland gilt, dass die Errichtung eines Gewässers ab einer gewissen Größe von einer wasserwirtschaftlichen Genehmigung abhängt. Die genauen Maße müsste man sich erfragen.


    Aber ich vermute mal, wenn St. Bürokratius mal Wind von so einer Sache bekommen hat, dann beläßt er es sicher nicht bei einer Bestimmung...!
    Dann wird der brave Mann gepiesackt, bis ihm die Lust an seinem eigenen Teich vergeht.

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