Darf ich auf Aal angeln?

  • Was ist ein Raubfisch ist ein Raubfischschein :? ? und in wiefern unterscheidet er sich von einem normalem Jugendfischereischein?
    PS: Irgendwo muss dir ein Fehler passiert sein, in dem Artikel schreibst du dass du 15 bist und in deinen persönlichen Informationen steht, dass du 18 bist.

  • Wird in Sachsen Anhalt da wirklich noch unterschieden ?


    Also in Bayern durfte ich vor Jahren mit dem Jugendfischerschein auf alles fischen... würde mich wundern wenn das getrennt wäre.


    Und selbst wenn... Aal beißt auf Wurm... Karpfen auch...selektives Fischen geht nicht.

  • Ne diese frage hat mein Bruder gestellt und er wollte sich nicht einen eigenen Account erstellen. Ich konnte ihn die Frage aber auch nicht beantworten. Und ja, in Sachsen-Anhalt ist das leider getrennt und der Aal gehört ja eigentlich zu den Raubfischen, aber ich hab gehört das man nur den Jugendfischereischein benötigt. Das wieder spricht sich für uns beide, denn mit denn Jugendfischereischein darf man ja nur auf Friedfische gehen. :?: :?: :?:

  • Das ist doch in der Gewässerordnung von Sachsen Anhalt genau geregelt, unter Punkt 4.1 Absatz 2.


    Ein Jugenfischereischeininhaber darf NUR auf Friedfisch angeln.
    Aal ist ein Raubfisch. Also darf der NICHT beangelt werden.


    Mal ne andere Sache. Wer denkt sich so einen Schwachsinn aus?
    Jugendliche müssen einen Grundkurs im Schwimmen haben und dürfen, trotz bestandener Prüfung, nur in Verbindung eines erwachsenen Fischereinscheininhabers angeln gehen und nur Friedfische fangen.


    Echt krank.

  • Zitat

    Wenn denn da ein Aal oder Barsch dabei ist könnt ihr ja auch nichts dafùr!


    Wenn man einen Hecht in der Schonzeit fängt kann man oft auch nichts dafür. Enimmt man diesen Fisch dann, so handelt man gegen das Gestzt.
    Fängt man einen Fisch, auf den man keine Erlaubnis hat, dann muss er zurück gesetzt werden.


    Jugendanglern das Fischen auf Raubfisch zu verbieten finde ich falsch. Wenn es aber so geregelt ist, dann kann man da nichts machen. Muss halt immer ein Erwachsener mit zum Aalangeln.

  • Naja diese Regelung ist für mich absolut verblödet und absolut nicht förderlich für die Entwicklung eines Jugendlichen.


    Aber ich hab auch schon Nachts mit Wurm auf Karpfen gefischt. Selektiv geht nicht, solange du ihn nicht entnimmst sollte es also keine Probleme geben.

  • Gibt es eigentlich in Mecklenburg Vorpommern die zwei Fischerreischeine oder nur den Jugendfischerreischein? Denn wir wollen im Sommer dahin fahren um größtenteils Raubfischangeln zu gehen, aber mein Bruder hat ja nur den Jugenfischerreischei. Also darf er mit diesen Fischerreischein dort oben angeln gehen? :?:

  • Zitat von Diox

    Mal rein Theoretisch...
    Angler A hat den Jugenfischereischein aus Bayern, dort wird definitiv nicht unterschieden. Was ist wenn ich dann als Gastangler in Sachsen Anhalt angelt?


    Angler A hat mit 12 seine Fischerprüfung bestanden, in Niedersachsen muss man sie erst mit 14 haben. Das Landesfischereirecht erlaubt daher die Gastkartenausgabe erst ab 14 (weil sie da erst die Prüfung in Nds. haben). Bedeutet also das der Jugendliche, trotz Prüfung, im Urlaub nicht angeln darf.


    Das selbe müsste es mit dem Raubfisch sein.


    In Nds. wird btw. soviel ich weiß auch nicht von der Gesetzeslage her unterscheiden. Die Vereine unterscheiden aber schon. Als Gastangler aus dem Verein A darf man in Verein B dann trotzdem nicht das was man in A darf, sondern nur das was B erlaubt. Unterscheidet also ein Verein in Bayern, dann muss der Bayer aus Deinem Beispiel als Gastangler da sich auch an das Verbot halten und darf nicht darauf fischen.


    ABER, ich sehe es nicht so klar wie patman.
    Er hat ja geschriebend as der nur auf Friedfisch angeln darf. Da steht nicht das die Entnahme von Raubfisch verboten ist. Bei uns darf ein Gastangler (erwachsen) 2 Friedfischruten udn 2 Raubfischruten nutzen. Die Ruten werden durch die Köder definiert. Alles was Fisch oder Fischteil ist ist eine Raubfischrute. Wenn ich die gewohnte Definition auch hier anwende (früher durften bei uns auch nur Erwachsene auf Raubfisch angeln, sprich Raubfischruten nutzen), dann bedeutet das Verbot schlicht und ergreifend das Jungangler halt keine Ruten mit Köderfisch/Fischteile oder Kunstköder benutzen dürfen. Denn das ist Angeln auf Raubfisch.


    Eine Wurmrute ist angeln auf Friedfisch, und auch wenn man damit Raubfisch fangen kann, so ist das Angeln damit erlaubt. Der Grund weshalb bei uns in der Schnonzeit auch einige gerne mit Dropshot und Wurm am Haken auf Barsche gehen. Ist kein Raubfischangeln sondern Friedfischangeln, und damit erlaubt.


    Wenn ich also unsere Regelungen in Nds. mit denen in SA vergleiche, so würde ich da jedem Jugendlichen das Aalangeln als erlaubt zugestehen. Er angelt ja nicht auf Raubfisch sondern auf Friedfisch. Was anbeißt kann man nicht 100% beeinflussen, daher unterscheidet der Köder worauf man fischt. Von daher würde ich die Verantwortlichen im Verein fragen wie das gehandhabt wird. Aber die von patman genannte Regelung verbitet nicht einen zufällig gefangenen Raubfisch zu entnehmen. Sie verbietet nur das Angeln auf Raubfische, und nicht den Fang (kann man ja auch nicht). Barsche sind btw. auch Raubfische, demnach dürften Kaulis auch nicht von Jugendlichen gefangen werden.


    Allein das zeigt wie sinnfrei die Auslegung ist. Daher bin ich mir recht sicher das es in der Regelung um die Köder geht. Fische ich mit Raubfischköder (Kunstköder und Fisch/Fischteile), dann fische ich auf Raubfisch. Wenn nicht (Wurm, Made, Brot, Haribo Fische, ect.) dann auf Friedfisch.


    Also auf jeden Fall mal bei den Verantwortlichen nachfragen wie sie es auslegen.

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