Nee, zulassen werde ich das Schlauchboot nicht, es wird auch nicht versichert. Bei richtigen Boote verstehe ich das ja, aber nicht bei so kleinen "Nussschalen". Was ich machen werden ist, irgendeinen Namen drauf zu pinseln, damit ich bei uns auch den Kanal befahren kann (Bundeswasserstraße). Sonst gibt das Ärger mit der Wasserschutzpolizei.
Projekt: Schlauchboot
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Ok das höre ich nun das erste mal das es dir nutzt irgend einen Namen drauf zu pinseln. Meines Wissens bringt dir nur ein amtliches Kennzeichen was.
Versicherung hat halt den Vorteil das Umweltschäden (Beim E Motor zu wohl nicht so schlimm) aber auch die Insassen mitversichert sind. Überlege du fährst mit deinem Freund, ein Fahrfehler sorgt dafür das ihr absauft und er ist lebenslang geschädigt. Das wird sehr teuer. Aber da muss jeder selber abwiegen wie hoch er das Risiko sieht.
Bei uns am Rhein und Mosel würde ich es auf jeden Fall machen, alleine wenn es wegen eines "Unfalls" zu Beeinträchtigungen der Berufsschifffahrt kommt, geht es schnell in 6 bis 7 stellige Bereiche. Alles schon erlebt...
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Klar kommt doch immer auf die Umstände an. An Bundeswasserstraßen mir viel Verkehr und größeren Schiffen wäre für mich auch eine Versicherung Pflicht.
Ich kenne viele aktive bei der Wasserschutzpolizei und habe mich daher bereits gut informiert. Eine Zulassung wird erst ab einer bestimmten PS Zahl Pflicht, die du mit einem kleinen E-Motor nie erreichst. Die genaue Grenze weiß ich nicht exakt, ich glaube sie liegt bei 5 PS. Beschriftet muss das Boot auf Bundeswasserstraßen und Grenzgewässern aber auf jeden Fall sein, auch wenn es nicht zulassungspflichtig ist. Dabei spielt es keine Rolle was drauf steht, wichtig ist nur, das was drauf steht. Auch eine deutsche Fahne ist nicht erforderlich, wenn dass Boot nicht zulassungspflichtig ist, ansonsten schon. So zumindest mein Kenntnisstand dazu.
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@ Tom meines Wissens nach hat man die Grenze von 5 Ps auf 15 Ps hochgeschraubt
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@ Collin
Was du meinst ist die Grenze, bis zu der Mann ohne Bootsführerschein ein Boot mit Benziner führen kann. Diese Grenze wurde von 5 PS auf 15 PS angehoben. Kurz gesagt, Boote bis 15 PS sind derzeit führerscheinfrei. Das muss aber nichts mit der Grenze zu tun haben, ab wann ein Wasserfahrzeug zugelassen werden muss, diese Grenze kann durchaus weiterhin bei 5 PS liegen. Das kann ich aber bei Interesse durchaus noch mal erfragen, wenn ich das nächste mal mit jemanden rede, der es wissen muss.
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Da hat Colin recht, das wurde erhöht, hat aber glaube ich, was mit dem Geburtsjahr zu tun.
Ich will nichts falsches sagen und lass mich gern korrigieren. Hab das auch nicht weiter nachgeprüft -
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Die Grenze liegt bei 3 PS und irgendwas 4m .... .
Ein Boot unter 3,5m halte ich für völlig untauglich um vernüftig fischen zu können - das würde ich mir nicht antun.. .
Petri -
Um das Führerscheinchaos zu beantworten, die PS Grenze wurde von 5 auf 15 PS angehoben Ausnahme bietet der Rhein wo sie noch bei 5 PS liegt da er unter einen anderen Vertrag fällt. Anonsten gilt 15 Meter ist meines Wissens die Höchstgrenze und man muss 14 oder 16 Jahre alt sein.
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