Moin
vllt. könnt Ihr mir weiter helfen. Ich fahre nächste Woche für 3-4 Wochen (Kur) nach Föhr. Ich würde dort gerne einfach nur in der Brandung angeln. Ich besitze den Bundesfischereischein und dürfte eigentlich keine Probleme haben. Ein Fangerfolg ist mir gar nicht wichtig, hätte dort auch leider keine Verwendung. Würde auch nur mit hakenlosen Blinker "schmettern", mir geht es dort in erster Linie um Entspannung und das "sportliche" Werfen. (Kann ich bei mir zu Hause in den Vereinsgewässern leider nicht)
Lt. dem hiesigen Amt in Wyk/Föhr muss ich trotzdem eine Fischereiabgabe i.H.v. 10€ entrichten....warum und wieso mochte man mir am Tele nicht näher erläutern. Mir geht es nicht um diese 10€, aber um das Prinzip. Wenn ich nun mit der Brandungsangel ohne diese "Marke" (wird dann bei der Entrichtung dieser 10€ ausgehändigt) "erwischt" werde....ist es dann "Schwarzangelei"? Wie vorhin schon beschrieben, ich würde auch hakenlos "angeln". Wie sieht dort die Rechtslage aus? Kann mir jemand nähere Infos geben?
Groetjes
Jedro