Hallo Sportfreunde,
folgende Frage beschäftigt mich: dürfen Kunst,oder Raubfischköder während der Schonzeit von Hecht und Zander ,z.B zum Fang von Barschen,eingesetzt werden, oder sind auch diese in der Zeit verboten?
Das Hamburger Fischereigesetz gibt hier keine genaue Auskunft(oder ich habs nicht gefunden).
Ich sehe immer wieder Kollegen, die während der Schonzeit in Hamburg mit Gummiködern an der Elbe fischen.
Begründung der Leute: „ich angel ja auf Barsch und der ist nicht geschont“.
Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit dem Thema
Mit sportlichem Gruß
Ralf