Kunst und Raubfischköder während der Schonzeit

  • Hallo Sportfreunde,


    folgende Frage beschäftigt mich: dürfen Kunst,oder Raubfischköder während der Schonzeit von Hecht und Zander ,z.B zum Fang von Barschen,eingesetzt werden, oder sind auch diese in der Zeit verboten?
    Das Hamburger Fischereigesetz gibt hier keine genaue Auskunft(oder ich habs nicht gefunden).
    Ich sehe immer wieder Kollegen, die während der Schonzeit in Hamburg mit Gummiködern an der Elbe fischen.
    Begründung der Leute: „ich angel ja auf Barsch und der ist nicht geschont“.
    Vielleicht kennt sich ja jemand aus mit dem Thema


    Mit sportlichem Gruß
    Ralf

  • Steht in der Landesfischereiverordnung bzw. in der Satzung des Fischereiberechtigten.
    Ist meist gekoppelt an die Aussage zum Einsatz von Köderfischen.


    Auf die reine Aussage wie von Dir beschrieben würde ich mich nicht verlassen.

  • Das wird sehr unterschiedlich gehandhabt. Am hessischen Rhein z.B. gibt es die Artenschonzeiten, d.h. dass z.B. der Zander eine Schonzeit hat vom 15.03. - 31.05. In dieser Zeit dürfen andere Räuber wie Wels und Barsch weiter mit den entsprechenden Köder beangelt werden. Gegenüber auf der Pfälzer Rheinseite herrscht ein generelles Raubfischköderverbot für einen gewissen Zeitraum (ich glaube vom 01.02. - 31.05). Aber die Regelung ist nicht Bundeslandabhängig. So gilt z.B. am Edersee während der Hecht-Schonzeit ein generelles Raubfischköderverbot.

  • Habe gerade eine Mail von der Geschäftsstelle des ASV Hamburg erhalten,die ich zu der Frage anschrieb:


    Es gibt kein Verbot mit Kunstködern,in der Schonzeit von Hecht und Zander,zu fischen.


    Damit wäre das für Hamburg ja geklärt.


    Würd mich mal interessieren wie das in anderen Bundesländern geregelt ist.
    (Vor allem Schleswig Holstein und Niedersachsen)

  • Hi Ralf,


    das Thema ist den Kontrolleuren in HH ein Dorn im Auge und es läuft gerade ein Antrag, ein komplettes Kunstköderverbot einzuführen. Wenn man sich die Hafencity anschaut, wird deutlich wieso dies auch absolut sinnvoll ist...


    In den beiden anderen Bundesländern gibt es dies m.W. auch nicht. Es kann allerdings sein, dass Pächter von Gewässern diese Regelung eigenständig bestimmen. Dieses Recht haben sie, da es nur eine Verschärfung der gesetzlichen Regelung bedeuten würde. Dies erfährst Du dann bei den kartenausgebenden Stellen.

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Hallo Ralf,


    in Berlin ist es so, Raubfischschonzeit von 1.1. bis 30.4. also Raubfischköderverbot aller Raubfischköder. Brandenburg hat eine Artenschonzeit also rauben die Berliner Angler in Brandenburg, ick find es nicht gut aber ist halt so.


    PS. Die Berliner-Schonzeit find ick besser.

  • Für Thüringen gilt laut Gesetz kein generelles Kunstköderverbot während der Schonzeit. Allerdings regeln das die Verbände bzw. Vereine dann in ihren Satzungen sehr unterschiedlich.


    In meinem Verein ist es gekoppelt.
    Schonzeit = Kunstköder - und Köderfischverbot.


    Damit wird verhindert, dass beim Barschzuppeln Zander und Hechte verludert werden.

  • Danke für die klärenden Antworten.
    Ich fische jetzt seit 35 Jahren und dachte immer Schonzeit=Kunstköderverbot,so kann man sich irren.


    Ich Persönlich fische während der Schonzeit, aus Achtung vor der Kreatur und deren "Treiben", nicht mit Kunstködern.

  • In RLP gilt, neben den Artenschonzeiten, eine sog. "Frühjahrsschonzeit" vom 15.4 bis 31.5.
    In dieser zeit sind Raubfischköder UND Systeme verboten.


    Kleine Randbemerkung: DropShot mit dem Tauwurm als Köder und mit all seinen Variationen sind aktiv geführte Systeme zum Raubfischfang und somit auch verboten.

  • Zitat von asphaltmonster

    In RLP gilt, neben den Artenschonzeiten, eine sog. "Frühjahrsschonzeit" vom 15.4 bis 31.5.
    In dieser zeit sind Raubfischköder UND Systeme verboten.


    Kleine Randbemerkung: DropShot mit dem Tauwurm als Köder und mit all seinen Variationen sind aktiv geführte Systeme zum Raubfischfang und somit auch verboten.


    Stimmt so nicht ganz.


    Die Frühjahrsschonzeit gilt nur für die in §18 FischGDV RP , aufgeführten Gewässer. Nicht für komplett Rheinland-Pfalz.
    Das gleiche gilt auch für die Verwendung der Köder und Systeme, auch diese sind nur in den aufgeführten Gewässern verboten.

  • Zitat von Diox

    Und selbst wenn es erlaubt ist, lasst es einfach sein aber das predige ich seit Jahren. Solange der Zander laicht, lasst die Spinruten und dergleichen zu Hause.


    Da stimme ich Dir zu.
    Wann die Zander laichen, hängt allerdings stark von Gewässer, Region und Witterung ab.
    Es ist in meinen Augen schon sinnvoll, die Schonzeit für Zander an die des Hechtes zu koppeln und sämtliche Angelmethoden auf Raubfisch zu unterbinden.
    Der Bestand im Gewässer ist damit auf lange Sicht besser.


    Leider passiert es immer wieder, dass ab Mai auch Zander, die noch ihr Nest verteidigen, ans Band gehen.
    Es bleibt immer ein Restrisiko.

  • Ich angle zwar nicht in Deutschland, aber das hängt wohl auch vom Gewässer ab, in dem man fischt. Wo keine Zander drinnen sind, da braucht man sich wohl nicht an deren Laichzeit orientieren. Derartige Gewässer gibt es in Österreich zuhauf. Man sollte diese Regelungen wohl am besten dem Fischereirechtsinhaber überlassen, weil der kennt sein Gewässer am besten. Überdies ist ja niemand gezwungen, in dieser Zeit mit Raubfischködern zu angeln, selbst wenn das erlaubt ist. Und das eigene Verhalten sollte man nicht als Norm für andere heranziehen, das machen gar so viele gar so gern. Ich selbst fische fast ausschliesslich mit der Fliege, trotzdem würde mir es nicht einfallen, dies als einzig korrekte Angelmethode in allen Gewässern zu propagieren.


    Grüsse
    Heinz

  • Zitat von Cactus

    Ich angle zwar nicht in Deutschland, aber das hängt wohl auch vom Gewässer ab, in dem man fischt. Wo keine Zander drinnen sind, da braucht man sich wohl nicht an deren Laichzeit orientieren. Derartige Gewässer gibt es in Österreich zuhauf. Man sollte diese Regelungen wohl am besten dem Fischereirechtsinhaber überlassen, weil der kennt sein Gewässer am besten. Überdies ist ja niemand gezwungen, in dieser Zeit mit Raubfischködern zu angeln, selbst wenn das erlaubt ist. Und das eigene Verhalten sollte man nicht als Norm für andere heranziehen, das machen gar so viele gar so gern. Ich selbst fische fast ausschliesslich mit der Fliege, trotzdem würde mir es nicht einfallen, dies als einzig korrekte Angelmethode in allen Gewässern zu propagieren.


    Grüsse
    Heinz


    macht hier auch keiner

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