unmäßiges Fangen beim Anangeln moralisch OK?

  • In wenigen Tagen beginnt wieder die Angelsaison am Riegseee (Freitag 15.4.). Wie jedes Jahr sind vermutlich schon im Morgengrauen alle Boote belegt (Vorbestellung unmöglich). Die große Masse Angler pilgert dann notgedrungen am Ufer entlang und spinnt was das Zeug hält. Die ist nicht unbedingt schlechter - im Gegenteil - die Großhechte stehen nach dem Laichgeschäft noch im flachsten Wasser und sind vom Ufer einfacher zu befischen als vom Boot.
    Natürlich sind die Hechte ausgehungert und haben die schlechten Erfahrungen des Vorjahrs weitgehend vergessen und beißen wie verrückt. Mancher hat im Nu sein Fanglimit von 2 Großhechten erreicht und nun? Zuschaun wie Andere Meterhecht um Meterhecht landen? Dann wird einfach eine neue Angelkarte gekauft in der Meinung dann beginne das Fanglimit von vorn. Meines Erachtens ist dies weder zulässig noch entspricht dies dem Sinn eines Fanglimits. Bei Einigen ist dann am Abend der Kofferrraum voll und der Geldbeutel leer - da immer wieder Tageskarten nachgekauft werden.


    Mir hat ein Münchner Anler erzählt er habe letzes Jahr am ersten Angeltag 25 Hechte im Gesamtgewicht von > 150 kg gefangen - obs stimmt oder Angeberei war kann ich nicht beurteilen.


    Aber wie soll man das kontollieren? Wenns auffällt wars halt der Zwillingsbruder. Wie wird dies an anderen Gewässern geregelt?


    Nach 2-3 Tagen ist der Spuk glücklicherweise vorbei. Die schweren Räuber sind gefangen oder wurden vom Ufer vertrieben und ziehen sich in die Weite des Sees zurück.

  • Ich für meinen Teil halte mich seit je her von sämtlichen Anangeln, Abangeln etc. von örtlichen oder überregionalen Vereinen fern. Ich habe nichts dagegen sich mit Gleichgesinnten am Wasser zu treffen, Erfahrungen auszutauschen und beim Angeln mit Anderen Spaß zu haben. Aber diese Schlachtorgien mit anschließendem Sch****vergleich finde ich einfach nur widerlich. :Q__ (Meine persönliche Meinung)


    Wenn dann auch noch manch einer, so wie du es beschrieben hast, versucht mit Hilfe von fischereirechtlichen Grauzonen so abartig seinen eigenen Vorteil daraus zu ziehen, frag ich mich manchmal echt was diese Angler antreibt.

  • Da lob ich mir meinen Verein!
    Einmal im Jahr hin, kurz gefragt wie die letzte Saison war, Jahreskarte und Vereinsbeitrag bezahlen und dann Tschüss bis nächstes Jahr!
    An-/Abangeln geh ich nur mit meinem besten Freund und da geht es dann auch gesittet zu.


    Von Aktionen wie hier beschrieben halte ich auch nicht viel, es gibt sie leider und das wird wohl auch so bleiben.

  • Ich halte deine Frage im Grundsatz für berechtigt, aber zum Thema MORAL ist in diesen Tagen überall um uns herum die Antwort zu hören/lesen: wenns legal ist stört keinem die Moral............... :?


    Und aus meiner Sicht kann das auch nur jeder für sich selbst verantworten ;)


    gruß degl

  • Hallo,


    bei uns wird von manchen Vereinen die Saisoneröffnung mehr oder weniger gemeinsam begonnen. Dabei geht es aber nicht um Masse an Fisch. Meistens ist jeder für sich unterwegs und man trifft sich hinterher in einer ausgemachten Gaststätte zum Erfahrungsaustausch und gemütlichen Beisamensein.


    Gruss Forellenberti

  • Beitrag bearbeitet von Gerd aus Ferd


    Anangeln ist doch prinzipiell ne schöne Sache, da kann man mit Gleichgesinnten am Gewässer zusammen einen schönen Tag genießen...Ein "Schachtfest" wie oben beschrieben über die erlaubte Fangmenge hinaus sollte natürlich strafrechtlich verfolgt werden, da es schlichtweg illegal ist!

  • Ich selbst mag keine Massenauftriebe, aber so was lässt sich nicht verhindern und manchen gefällt das ja. Verhindern lässt sich aber das Ausgeben von 2 Angelkarten an einen Angler am selben Tag. Und verhindern lässt sich auch, dass jemand nach dem Erreichern des Fanglimits weiter fischt. Viele Vereine in Österreich haben in ihren Bestimmungen, dass jeder massige Fisch entnommen werden muss und dass nach dem Erreichen des Fanglimits das Angeln einzustellen ist. In Deutschland wird es wohl auch nicht anders sein. Dann braucht man über Moral etc. nicht lange zu diskutieren. Liegt also an den Bestimmungen und deren Einhaltung.



    Grüsse
    Heinz

  • Ganz klare Aufgabe der Fischereiaufsicht, sollte es eine geben.
    Fangbegrenzung bedeutet pro Person und Tag.
    Ist der Fischereiberechtigte monetär ausgerichtet und läßt den Nachkauf weiterer Karten zu,
    ist das in der Tat sehr kurzsichtig und damit zumindest für mich moralisch verwerflich.

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