Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine wichtige Frage: Manchmal ist es anhand von Vereinssatzungen und Gewässerkarten nicht ersichtlich, ob man die (befestigten) Wege mit dem Auto zum Gewässer befahren darf und auch dort parken. Auf Schildern "Weiterfahren für Kraftfahrzeuge verboten" steht untendrunter oft das Zusatzschild: "Landwirtschaftlicher Verkehr frei"...
Dürfen wir diese Wege und Straßen mit dem Auto befahren? Gehören Angler zum "Landwirtschaftlichen Verkehr?" Gibt es da irgendwelche Richterlichen Grundsatzurteile? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Viele Grüße,
Michael