Am 14.12.2016 wurden für Hessen einige Änderungen der Fischereivorschriften geändert, für Interessierte hier der Link zum Download.
http://www.rv.hessenrecht.hess…cht_rv.html#docid:7706944
Hierbei wurden einige Sachen beschlossen, die ich persönlich sehr befürworte, allerdings auch einiges was ich sehr befremdlich finde.
1) Der Besatz von Aalen in stehenden, abgeschlossenen Gewässern ist nun grundsätzlich untersagt.
Sehr gut - der bisherige Besatz diente ausschließlich zum Wohle/Spaß der Angler, ein Besatz sollte meiner Meinung nach auch etwas für die Erhaltung der jeweiligen Fischart bringen.
2) Atlantische Forellen (Bach-See-Meerforellen) haben ein Entnahmefenster
Auch absolute Zustimmung meinerseits, das Schonmaß beträgt 25 cm und Forellen über 60 cm dürfen nicht entnommen werden.
3) Wegfall Schonzeit der Barbe
Hab ich persönlich keinerlei Problem damit, da der Fisch sich trotzdem reproduziert und während der Laichperiode nicht frisst.
4) Anhebung Schonmaß Zander auf 50 cm
Das wurde endlich Zeit, bei vielen Anglern ist das schon seit langem das persönliche Schonmaß, nun amtlich.
Das wird aber nicht viel bringen, denn....
5) Wegfall der Schonzeit des Zanders
Nun werden die Böcke offiziell und legal von den Nestern gefangen. Bisher wurden sie wenigstens noch zurückgesetzt, jetzt wandern sie auch ab in die Taschen vieler, verantwortungsloser Angler.
Meiner Meinung nach absolut unverantwortlich und nicht durchdacht - dazu noch ein krasser Widerspruch zu 4) Anhebung Schonmaß.