gibt es noch nicht, aber man ist auf dem besten Weg dorthin.
Wie die meisten von Euch ja wissen, bin ich seit dem Forumstreffen 2008 ein absoluter Fan von der nordhessischen Talsperre und fahre die 250 Kilometer mehrfach im Jahr, um 'meinem'50er Barsch nachzustellen (Viele sagen schon Käptn Ahab zu mir). Bisher alles kein Problem, da sich die Fahrerei ja auf ca 10 Leute verteilt- wir wechseln uns da regelmäßig ab. Da wir nun auch wieder eine passende Unterkunft gefunden haben hatte ich beschlossen, für 2017 noch öfter an den See zu kommen, deshalb wollte ich mir nun eine Jahreskarte kaufen.
Ganz neu sind diese nun auch online erhältlich, man muss lediglich einen Scan seines Jahresfischereischeines beim Zweckverband hochladen und schon wird das Kundenkonto freigeschaltet.
Da ich von berufswegen eher misstrauisch bin, habe ich mir noch die Vergabebedingungen der Scheine durchgelesen und Neuerungen gefunden.
Bisher stand in den Vergabebedingungen uA, dass Schiffsanleger und Booteinsatzstellen freizuhalten sind. Ebenso ist von fischereilichen Anlagen und den Fahrgastschiffen ein Abstand von 50 Metern einzuhalten. Das Angeln von Bootsstegen ist verboten.
Alles klar und unmissverständlich ausgedrückt.
Oftmals gab es Diskussionen mit Bootssteg-Anliegern, welche die Meinung vertreten haben, dass von den Bootsstegen ein Abstand von 50 Metern einzuhalten ist, so wollten diese eben die Angler verjagen.
Bei zahllosen vernünftigen Diskussionen ist es mir gelungen, diese Bootseigner davon zu überzeugen, dass dem nicht so ist - oftmals habe ich hierzu meine Vergabebedingungen gezückt und den Seglern gezeigt. Immer und ausnahmslos haben diese mir anschließend recht gegeben - es ist kein Abstand zu den Stegen einzuhalten. Das Wasser unter und um den Steg gehört niemandem.
Naja, zurück zu den neuen Vergabebedingungen.
Dort steht nun geschrieben:
Zu fischereilichen Anlagen und Fanggeräten ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Die Schifffahrt und der Bootsverkehr darf nicht behindert werden. Schiffsanlege- und Bootseinsatzstellen sind freizuhalten, und von den Fahrgastschiffen und Bootsstegen ist ein Abstand von 50 m einzuhalten. Auf Bootsstegen darf mit Erlaubnis der Eigentümer geangelt werden
50 Meter Abstand zu den Bootsstegen - nun steht es in den Papieren. Das bedeutet faktisch, dass nunmehr fast das komplette Waldecker Ufer für die Angelei gesperrt ist, dort befinden sich Taucherzonen, Strandbad und eben die Bootsstege. Auch Bettenhagen -eine weitere gute Ecke für Barsche- 'gesperrt'. Die Bootsstege in Rehbach waren auch immer gut für den ein oder anderen Dickbarsch - nun darf dort nicht mehr geangelt werden. Auch die Stege rund um die Sperrmauer - Angler müssen draußen bleiben.
Heißt für mich als Barschangler : Frühjahr und Sommer brauch ich nicht mehr an den Teich. Wie jeder Barschangler wieß, spielt sich die meiste Punker-Party in den Stegbereichen ab, da die Jungs nunmal davon angezogen werden.
Die Ecken die sonst noch heiß sind, werden künftig von den Einheimischen belagert werden, mit Mietbooten von Edership braucht man bis Rehbach ne satte Stunde bis man hingeschlichen , bis Bringhausen reichen die Akkus nicht. Bei Monis Bootsverleih bekommt man die Boote erst ab 7 Uhr, da ist der Markt auch verlaufen.
Was bleibt für mich, der dort eigentlich immer gerne hingefahren ist ? Ein anderes Gewässer suchen, an dem die Chance auf den 50er Barsch besteht oder aber........
unbequem sein und mal nachfragen an zuständiger Stelle.
Deshalb habe ich eine Mail verfasst, die sowohl an den Zweckverband Kellerwald - Edersee als auch an die WaschuPo ging, mit folgendem Inhalt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nunmehr hat es der Kellerwaldverband endlich geschafft und die Möglichkeit von Online-Angelscheinen für den Edersee zur Verfügung gestellt, erstmals wollte ich mir nun eine Jahreskarte ‚erstellen‘ und habe mich zu diesem Zwecke auch registriert. Jedoch habe ich festgestellt, dass sich die Bestimmungen geändert haben, leider sehr zum Nachteil Ihrer Kunden – der Angler. In den Bestimmungen wurde nunmehr der Zusatz aufgenommen, dass zu den Fahrgastschiffen und den Bootsstegen ein Abstand von 50 Metern einzuhalten ist.
Ist dies eine unklare Formulierung und bedeutet, dass zu den Fahrgastschiffen (was ja schon immer so war) und zu deren Steg der Abstand einzuhalten ist oder ist damit tatsächlich gemeint, dass zu allen Stegen dieser Abstand einzuhalten ist ? Dann wäre ja faktisch das komplette Waldecker Ufer für die Angelei gesperrt durch die Taucherzonen, Strandbad und Bootsstege, ebenso mit Bettenhagen und Rehbach weitere Anlaufpunkte der Barschangler, die ausschließlich deshalb den Edersee aufsuchen.
Sicherlich ist es den meisten Anglern durchaus möglich unter Verwendung entsprechend schwerer Montagen auch 50 Meter bis zu den Bootsstegen zu werfen, allerdings ist hierbei logischerweise die Streuung wesentlich höher als aus 10 Metern Entfernung unter Verwendung ganz leichte Gewichte. Dies würde ein ungleich höheres Risiko von Beschädigungen an Booten und Steganlagen bedeuten.
Sollten diese Bedingungen tatsächlich für sämtliche Bootsstege gelten, dann bitte ich um Erläuterung, mit welcher Grundlage Wasserflächen für gewisse Wassersportler (Angler) gesperrt werden können und für andere Wassersportler (Segler etc.) nicht .
Meinem Rechtsempfinden nach sind die Steganlagen zwar im Besitz oder Eigentum der Steganlagenbetreiber, das Wasser darunter und darum gehört diesen jedoch nicht und kann auch nicht gepachtet werden, insofern kann eine Nutzung lediglich für alle Nutzer des Sees untersagt werden. Der Ausschluss einzelner Personenkreise ist meiner Meinung nach aus rechtlicher Sicht sehr dünnes Eis und kann im Falle einer Klage nicht gehalten werden, wobei ich persönlich es sehr schade fände, wenn man sich ein Recht auf uneingeschränkte Nutzung ggf. erklagen müsste.
Ich wünsche Ihnen frohe Festtage und verbleibe in Erwartung Ihrer Antwort mit freundlichen Grüßen
Gerd
Schon nach zwei Tagen !! habe ich nunmehr Antwort erhalten. Eine Antwort, wie sie politischer nicht sein könnte, eine Antwort die schlicht und ergreifend falsch ist, die suggeriert, dass sich an den Bedingungen nichts geändert hat:
Sehr geehrter Herr ...
die Bestimmungen haben sich nicht geändert. „Beim Angeln sind Schiffsanlege- und Bootseinsatzstellen freizuhalten und von den Fahrgastschiffen und Bootsstegen ist beim Angeln ein Abstand von 50 m einzuhalten. Auf Bootsstegen darf mit Erlaubnis der Eigentümer geangelt werden.“ Der Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee hat nur die Fischereirechte gepachtet, mit den anderen „Wassersportlern (Seglern etc.)“ haben wir nichts zu tun.
MfG
....
Geschäftsführer
Zweckverband Naturpark Kellerwald-Edersee
Laustr. 8
34537 Bad Wildungen
Tel.: 05621 96946 0; Fax: 05621 9694619
Glauben die tatsächlich, dass ich mich derart verarschen lasse? Ich habe beide Vergabebedingungen schwarz auf weiß vor mir liegen und werde derart fresch angelogen, dass sich nichts geändert hat ?
Ich hab das Thema schon mal mit meinen Angelkollegen und Mitfahrern besprochen und wir sind unisono zu dem Entschluss gekommen, dass wir uns das nicht bieten lassen, wir werden dem See erstmal den Rücken kehren, es gibt noch andere Gewässer die einiges zu bieten haben.
Wenn ich bedenke, wieviel Angler ich in den Jahren kennen gelernt habe, die ausschließlich der Barsche wegen den Weg an den Edersee gefunden haben - die teilweise extra aus der Schweiz angereist sind- , dann frage ich mich echt, ob der Zweckverband Kellerwald-Edersee den in derem Interesse handelt, schließlich ist dieser Inhaber der Fischereirechte. Aber scheinbar ist den Damen und Herren dort nicht ganz bewußt, dass die Angler Ihre Kunden sind, dass diese Leute Geld in deren Kasse bringen.
Die Segler, ja die haben eine Lobby. Aber die bringen lediglich Geld in die Kassen der Bootssteg-Besitzer.
Wie denkt Ihr darüber ? Seh ich das zu verbissen ? Sollte man eher Fresse halten und es hinnehmen ? Oder doch seine Konsequenzen ziehen und nicht mehr hin fahren ?