Betriebsgelände benutzen strompolizeilich verboten

  • Hallo liebe Freunde,


    am Rhein-Herne-Kanal sind überall auch fern von Häfen Schilder mit " Betriebsgelände der Wasser- und Schifffahrtverwaltung des Bundes. BENUTZEN strompolizeilich verboten ". Darf ich dort angeln ? (Gewässererlaubnisschein vorhanden)


    Danke im Voraus.

  • auf jedenfalls keine Angelverbotszone ! über 5 Km Uferstrecke beide Richtung, nicht eingezäunt und sogar frei betretbar durch Beschilderung (Fußgänger und Radfahrer frei). Ich weiß nicht was damit gemeint das " BENUTZEN " strompolizeilich verboten ! oder als Angler nach Uferbetretungsrecht sind die Schilder irrelevant ?!?!


    Danke für die schnelle Antwort ! ja werde ich auch machen.

  • ZUGANGSREGELUNGEN
    10. Darf ich an Betriebsanlagen an den Kanälen fischen?


    Das Fischen an Betriebsanlagen oder auf Betriebsgeländen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ist grundsätzlich nicht gestattet. Die Schifffahrtsverwaltung ist in der jüngeren Vergangenheit dazu übergegangen, Verbotsschilder z. T. auch auf der „offenen Strecke“ aufzustellen. Hier ist die Angelfischerei aber erlaubt.


    Quelle : Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e.V.



    Also Angeln erlaubt :dance:

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