Hallo erst mal,
ich habe eine Frage an alle Rechtsexperten unter den Fischern.
Wie ist die genaue Rechtslage, wenn man einen untermaßigen Fisch fängt oder eine Fisch, der gerade Schonzeit hat, der Fisch aber z.B. den Haken geschluckt hat und nicht mehr lebensfähig ist?
Was muß man damit machen:
Zurücksetzen wohl kaum, das wäre dann ja Tierquälerei.
Wenn ich den Fisch töte, darf ich ihn mitnehmen und verwerten oder muß ich ihn vergraben?
Wie ist die Nachweispflicht gegenüber den Fischereiaufsehern?
Muß ich das Vorfach im Fischmaul lassen, damit der Fischereiaufseher sehen kann, daß der Fisch nicht mehr lebensfähig ist?
Für Informationen wäre ich sehr dankbar, nachdem bei einer Diskussion mit mehreren Fischerfreunden keiner genau Bescheid wußte und die oben genannten Vorschläge gemacht worden sind.
Vielen Dank im Voraus
Woerni