Rechtsfrage

  • Hallo erst mal,


    ich habe eine Frage an alle Rechtsexperten unter den Fischern.
    Wie ist die genaue Rechtslage, wenn man einen untermaßigen Fisch fängt oder eine Fisch, der gerade Schonzeit hat, der Fisch aber z.B. den Haken geschluckt hat und nicht mehr lebensfähig ist?


    Was muß man damit machen:
    Zurücksetzen wohl kaum, das wäre dann ja Tierquälerei.


    Wenn ich den Fisch töte, darf ich ihn mitnehmen und verwerten oder muß ich ihn vergraben?


    Wie ist die Nachweispflicht gegenüber den Fischereiaufsehern?
    Muß ich das Vorfach im Fischmaul lassen, damit der Fischereiaufseher sehen kann, daß der Fisch nicht mehr lebensfähig ist?



    Für Informationen wäre ich sehr dankbar, nachdem bei einer Diskussion mit mehreren Fischerfreunden keiner genau Bescheid wußte und die oben genannten Vorschläge gemacht worden sind.



    Vielen Dank im Voraus


    Woerni

  • Grundsätzlich besteht kein Aneignungsrecht an solchen Fischen. Wie das im Einzelnen zu handhaben ist, wir meist gar nicht, b.z.w. in den Erlaubnissen geregelt.

  • Da zum größten Teil Raubfische Schonzeit haben und auch fast nur Räuber tief schlucken und dann fast nur auf Köderfische, gehe ich davon aus, das du diese dann auch fangen willst.


    Da an vielen Gewässern keine Köderverbote bestehen und du in der Schonzeit mit Köfis angelst, willst du ja eigentlich diese Tiere fangen und suchst eine Ausrede für Fischereikontrollen, wenn du erwischt wirst.

    Bei der Prüfung in NRW lernt man, dass nicht lebensfähige Fische, die aufgrund von Schonzeiten oder Schonmaßen nicht verwertbar sind, zu zerschneiden und in Wasser zu werfen sind, bzw. zu vergraben sind. Auf gar keinen Fall dürfen diese mitgenommen werden, da sonst jeder diese Ausrede benutzen würde.


    Also wenn du in der Schonzeit auf Raubfisch angelst, bring deinen Fang am Besten sofort in Sicherheit, wie ich es zur Zeit bei meinen Mitanglern täglich sehe. Wenn dann doch Kontrollen kommen oder du beobachtest wurdest, wirf einfach deinen toten Fang ins Wasser und keiner kann dir etwas. Auch das habe ich Sonntag bei einem ca. 60 cm Zander so gesehen, nachdem der Fänger sah, dass er von mir beobachtet wurde.
    Anschließend kannst du ja dem Beobachter mit Prügel drohen, wenn er noch weiter so guckt.
    Viele Grüße und nimms nicht persönlich,
    Mike

  • Hallo Mike,


    ich suche keinesfalls eine Ausrede um untermaßige Fische mitnehmen zu können.
    Es kommt auch beim Posenfischen vor, daß eine Forelle in der Schonzeit den Köder bis zum A... geschluckt hat!


    Ich habe auch schon beobachtet, daß Leute ihren (untermaßigen) Fang schnellstmöglich verschwinden lassen, aber kann schnell ins Auge gehen, denn die Fischereiaufseher kommen ja bekanntlich immer dann, wenn man sie nicht erwartet.
    Außerdem finde ich es einfach nicht richtig und mich interressiet die genaue rechtliche Lage.


    Trotzdem Dank für Deinen Beitrag!



    Gruß


    Woerni


    P.S.: Ich nehme es nicht persönlich :)

  • Hört sich ja ganz gut an.
    Also wie es bei uns in NRW ist, habe ich ja schon geschrieben.
    Noch ein Tip zu tiefgeschluckten Forellen. Ich habe damals meinen Gartenteich mit selbstgefangenen Forellen aus einem Forellenteich besetzt. Die Tiere hatten alle bis zum Arsch geschluckt. Im Teich haben die Tiere nach 3 Tagen zum ersten Mal wieder gefressen und alle überlebt. Ich bin der Meinung, dass eine trockene Hand oder Tuch wesentlich schlimmer, als ein verschluckter Einzelhaken ist. Bei tief geschluckten Drillingen im Kiemenbereich und blutenden Fischen siehts viel schlimmer aus und die Tiere sterben. Auch wenn es illegal ist, ich würde solche Tiere mitnehmen und einen großen Fisch wieder freilassen, dürfte aber auf gar keinen Fall mit Gnade bei eines Kontrolleurs rechnen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Mike

  • Und auch noch mein Senf zu dem Thema: ich habe hier in Hamburg gelernt, dass untermassige bzw. in der Schonzeit gehakte Fische auf jeden Fall zurückzusetzen sind, ob überlebensfähig oder nicht spielt keine Geige! Mein "Fishing-Instructor" im Prüfungs-Lehrgang meinte dazu, dass so zumindest die sterblichen Überreste wieder der Nahrungskette im Gewässer zugeführt werden.

  • In Bayern verhält es sich wie folgt:


    Gem § 9 VI 1 AVFiG müssen lebensfähige Fische, die untermaßig sind oder während der Schonzeit gefangen wurden unverzüglich zurückgesetzt werden. Nicht lebensfähige
    Nicht lebensfähige Fische also entsprechend nicht.
    Tote Fische dürfen gem. §18 II AvFiG nicht in Gewässer eingebracht werden, also darf man einen gefangenen toten Fisch nicht ins Wasser werfen, auch nicht zerschnitten. Ausnahmen sind hier Köder- und Futterfische (in geschlossene Gewässer vornehmlich zur Fischzucht). Der nicht lebensfähige Fisch sollte demnach also verwertet werden, dass er nicht umsonst gestorben ist. Der Nachweis, dass der Fisch nicht lebensfähig war obliegt meiner Meinung nach dem Angler, nicht dem Aufseher. Kann dies nicht nachgwiesen werden, kann der Angler gem. § 31 Nr. 1c AVFiG mit einer Geldbuße belegt werden. Es handelt sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.


    Persönlich bin ich der Meinung, dass man als Angler der Fischhege verpflichtet ist, und dass es einfach nicht angeht, lebensfähige Fische, die in der Schonzeit gefangen wurden mit nach Hause zu enehmen. Im Interesse aller Angler muss es eine Aufgabe für uns alle sein, die Fischbestände zu erhalten. Dazu ist eine Einhaltung der Schonzeiten- und Maße unabdingbar.

  • hk hat da vollkommen Recht: Ist der Fisch nicht lebensfähig, geht er mit nach Hause - und nicht zerstückelt in das Wasser zurück. Und noch soviel zu Mike: bei uns haben augenblicklich die Zander bis zum Juni noch Schonzeit - ich gehe gerne in den Abendstunden auf Aal und hab leider 2 Zander mit Tauwurm erwischt. Jetzt ist es in der Tat so, dass ich nicht unbedingt derjenige bin, der "mit Gewalt" anschlägt oder Geflochtene benutzt oder wartet bis der Fisch schluckt. Soll heissen, die Zander gingen wieder heil zurück ins Wasser. Ergo, nicht jeder der Raubfisch in der Schonzeit fängt, hat es auf solche abgesehen. Das ist ne ziemlich platte Verallgemeinerung und wird vielen Angelfreunden nicht gerecht.


    Grüsse


    Rainer

  • frag einfach einen aufseher der bei deinem gewässer dienst hatt und frag nach seinem namen falls es mit einem anderen probleme gibt kann man in zu rat ziehen

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