ab welchem Lebensjahr darf ich alleine angeln gehen

  • Hi Petri-Jünger!


    Wollte mal wissen, ab welchem vielten Lebensjahr ich alleine Angeln gehen darf ( in Hessen). Manche sagen ab 14 , andere ab 16 und wiederum andere ab 18 Jahren?


    Darf ich, wenn ich unter 18 Jahre alt bin noch einen jüngeren Angler, der auch einen Angelschein besitzt mitnehmen?


    Warte auf antworten, cu allrounderMaertin

  • Ist doch ganz einfach. Du gehst auf die HP des Landesfischereiverbandes Deines Bundeslandes. Dort sind die gesetzlichen Reglungen zur Ansicht.

  • Ich hab lange Weile gehabt:


    Oberursel-Hessen


    "Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben."

  • Das mit dem Jugendfischereischein und der erwachsenen Begleitung ist überrall so. In Ba-Wü und wenn ich nicht nicht irre auch in Bayern,Hessen und was weiss ich wo noch alles ist es so,das wenn man den Fischereischein mit erfolgreicher Prüfung abgelegt hat,man alleine angeln darf. Den Fischereischein darf man laut gesetz (wenn ich mich nicht irre,müsste aber stimmen) ab dem vollendeten zehnten Lebensjahr machen. Wie die einzelnen Vereine dann das handhaben mit dem alleine angeln bei Jugendlichen ist wieder was anderes.

  • Die gesetzlichen Bestimmungen in Niedersachsen kenne ich nicht.
    In Bayern ist es folgendermaßen:
    Du kannst mit 12 Jahren die Fischerprüfung ablegen.
    Mit dem Prüfungszeugnis kannst Du Dir nach Vollendung des 14. Lebensjahres einen Fischereischein (auch auf Lebenszeit) holen.
    Und damit kannst Du dann alleine ans Wasser.


    Bis zum 18. Lebensjahr gilt in Bayern aber auch der Jugendfischereischein, den man nach vollendetem 10. Lebensjahr ohne Prüfung bekommt. Damit darf man aber nur unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers ans Wasser.

    Cogito, ergo sum.
    Credo, ergo intelligo.
    Piscor, ergo vivo.


    P.S.: Don't buy a fly - just tie!

    Einmal editiert, zuletzt von reverend ()

  • Zitat von Masterofdesaster

    Ich hab lange Weile gehabt:


    Oberursel-Hessen


    "Jugendliche, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Person, die im Besitz eines Fischereischeines ist, den Fischfang mit einem Jugendfischereischein ausüben."


    wie ich es bereits geschrieben hab. Aber ich glaub das mit der Aufsicht ist nur deswegen solange weil die dann aufpassen müssen das man nicht ins Wasser fällt und so weiter(mit 17 ist man dann alt genug auf sich selbst auzupassen). Zumindest hat mir das mal jemand so erklärt!

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