Hallo Leute,
Ich hätte mal eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation des Uferbetretungsrechts bei Niedrigwasser.
Meine Situation: Ich fische an einem Baggersee mit Verbingung zum Hauptstrom der fast rund um sein Ufer mit Wochenendhäusern umbaut ist von denen stege ins Wasser führen. Bei normalem Wasserstand steht das Wassee bis an die Betonmauern die das Grundstück zum Wasser hin befestigen. Diesen Sommer ist das Wasser vielerorts wie ihr bestimmt alle eh schon gemerkt habt ziemlich niedrig. Daher ist das Wasser auch in meinem Baggersee so weit zurück gegangen dass der Gewässergrund vor den Grundstücken zum Vorschein kommt und man nun unter den sonst aufschwimmenden stegen ,die nun steil vom grundstück bis auf den freiliefenden Gewässergrund liegen , laufen kann. Meine Frage ist jetz hab ich durch das Uferbetrungsrecht die Erlaubnis diesen entstandenen „Strand“ zu betreten und von dort aus quasi hinter den großen Booten die Dicken Barsche zu beangeln... Wurde vor ein paar Tagen schon von einigen Stehbesitzern ziemlich unfreundlich weggeschickt weil es ja ihr Grundstück sei.. aber eigentlich ist es ja der Gewässergrund der sonst unter Wasser ist und das Wasser gehört ja niemandem. Und eigtl kann ws ja auch net sein , dass deren Grundstück bei Niedigwasser aufeinmal doppelt so groß wird nur weil jetzt kein Wasser mehr da ist.
Ich bin dann natürlich erstmal ohne zu diskutieren gegangen da ich ja nicht weis ob ich überhaupt im Recht bin aber vllt weis von euch hier ja jemand wie es in dieser Situation aussieht.
Würde mich über jede Antwort freuen