Uferbetretungsrecht bei Niedrigwasser

  • Hallo Leute,


    Ich hätte mal eine Frage bezüglich der rechtlichen Situation des Uferbetretungsrechts bei Niedrigwasser.
    Meine Situation: Ich fische an einem Baggersee mit Verbingung zum Hauptstrom der fast rund um sein Ufer mit Wochenendhäusern umbaut ist von denen stege ins Wasser führen. Bei normalem Wasserstand steht das Wassee bis an die Betonmauern die das Grundstück zum Wasser hin befestigen. Diesen Sommer ist das Wasser vielerorts wie ihr bestimmt alle eh schon gemerkt habt ziemlich niedrig. Daher ist das Wasser auch in meinem Baggersee so weit zurück gegangen dass der Gewässergrund vor den Grundstücken zum Vorschein kommt und man nun unter den sonst aufschwimmenden stegen ,die nun steil vom grundstück bis auf den freiliefenden Gewässergrund liegen , laufen kann. Meine Frage ist jetz hab ich durch das Uferbetrungsrecht die Erlaubnis diesen entstandenen „Strand“ zu betreten und von dort aus quasi hinter den großen Booten die Dicken Barsche zu beangeln... Wurde vor ein paar Tagen schon von einigen Stehbesitzern ziemlich unfreundlich weggeschickt weil es ja ihr Grundstück sei.. aber eigentlich ist es ja der Gewässergrund der sonst unter Wasser ist und das Wasser gehört ja niemandem. Und eigtl kann ws ja auch net sein , dass deren Grundstück bei Niedigwasser aufeinmal doppelt so groß wird nur weil jetzt kein Wasser mehr da ist.
    Ich bin dann natürlich erstmal ohne zu diskutieren gegangen da ich ja nicht weis ob ich überhaupt im Recht bin aber vllt weis von euch hier ja jemand wie es in dieser Situation aussieht.
    Würde mich über jede Antwort freuen :)

  • Normal darf man durch das wasser gehen wie man will. In österreich ist so ein arsch dem gehört ne brücke und darunter und im bach davor hats dicke forellen weil der immer da ist und jeden weg schickt der da angeln will (und eigentlich auch darf). Naja mich hat er mit den worten ,,du kannst durch das wasser gehen wenn du willst aber das ufer gehört mir!" versucht weg zzu schicken. das ich dann enfach ins eiskalte quellwasser wasser bin und forellen gefangen hat hätte der sicher nicht gedacht :lol:
    aber nach ner halbe stunde kann man da seine beine nicht mehr fühlen und nach einer dreiviertel h kaum noch bewegen.
    ich weis allerdings nicht ob das auch für stege und vor allem boote gilt ich würde eher sagen das darf man nicht.

  • Mit Bild wäre das leichter zu beantworten.
    Grund und Boden gehört immer jemandem, allerdings bezweifle ich das im Falle von Stegen.
    Angler haben immer Uferbetretungsrecht zur Ausübung ihres Hobbys.
    Es sei denn es handelt sich um eingefriedete Grundstücke oder es wird amtlich gekennzeichnet.
    Steht im Fischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes.

  • Die Grundstücke (am Eicher See) darfst Du auch bei Niedrigwasser nicht betreten. Durch den niedrigen Wasserstand hat sich tatsächlich die Grundstücksgröße vergrößert. Andersherum verhält es sich bei Hochwasser, da verkleinert sich die Fläche. Dann darfst Du mit dem Boot zwischen den Gartenmöbeln, bei Extremwasser auch in der Küche der Häuslebesitzer fischen, bist ja nicht auf deren Grund und Boden.

  • Ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen Gerd, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
    Entweder ist der Grundstücksbesitzer im Grundbuch eingetragen, ob nun unter oder über Wasser und dies ist auch ersichtlich zum Beispiel durch einen Zaun oder er hat keine Rechte einen Angler zu verweisen.

  • Ja, so sehe ich das auch! Ist ein Grundstück nicht eingefriedet, ist es meiner Meinung nach Öffentlich! Ein Uferbetretungsrecht hast du automatisch,
    weil du das Fischereirecht in diesem Gewässer hast. Kannst dir das gerne von einem Rechtsanwalt für Immobilienrecht bestätigen lassen!


    Ansonsten lass dir die Größe von seinem Grundstück vom Inhaber anhand von Dokumenten zeigen bzw. beweisen....
    Lass dich beim nächstenmal nicht wegschicken, sondern zeig etwas Selbstbewußtsein!
    Sollte Dir mit Polizei gedroht werden, laß es darauf ruhig ankommen....


    Wünsche dir viel Erfolg und Petri! :dance:
    Stell doch mal ein Bild von der Situation ein!

  • Bin zwar kein Rechtsverdreher, aber Immobilien ist etwas meine Richtung!
    Mir stellen sich da vorab mehrere Fragen:
    Ad1: Du sagst selbst das die Betonmauern bei normalem Wasserstand bis ans Ufer reichen, richtig?
    Und das rund um das Ufer Häuser stehen, richtig?
    -> Stellt sich mir die Frage...hast du denn den Bereich vom See überhaupt schonmal beangelt?
    -> Wenn du das Fischereirecht für den See hast...wie machst du das bei normalem Wasserstand?
    Wir haben hier vom Verein klare Gewässerkarten und da sind die Fischereigrenzen zu erkennen, wie sieht es denn bei euch aus?
    Ad2: Grundstücke gehen durchaus auch unter Wasser weiter und gerade in dem Fall wie hier beschrieben könnte ich mir vorstellen das die Flurstücke unter Wasser aneinander liegen. Es wird nur kaum jemand seine Betonwand im Wasser weiter führen.
    -> Du erkennst es ja selbst: "Das Wasser gehört niemand". Ja, aber wenn das wech ist und du auf festem Boden stehst, bist du in dem Fall definitiv auf fremdem Grund!
    Wenn ich mein Hoftor offen lasse (also das Wasser weg ist) darf trotzdem keiner auf mein Grundstück nur weil da grad offen ist!
    Hier in FFM könnte ich dir sofort`ne Seite nennen wo du dir die Flurstücke ansehen kannst.
    Weiß nicht wo der See ist, daher kannst du zu deinem Katasteramt gehen und wenn du die Adresse hast, Einsicht verlangen. I.dR. hat jeder eine kostenlose Anfrage pro Tag frei, wenn er ein berechtigtes Interesse hat.
    Aber geh mal grundsätzlich davon aus, dasses in Deutschland zu jedem Fleckchen Erde, Wasser oder Seegrund irgendwo`nen Eigentümer gibt!
    Und wenn das keine Privatperson ist, dann isses der Bund, freien Grund findesde vielleicht am Südpol!
    Man kann es natürlich auch auf Konfrontation anlegen und abwarten ob einer die Rennleitung ruft oder man spricht nett mit den Leuten und schaut was passiert. Meist isses ja so das es so aus dem Wald heraus stinkt wie man hinein schei...

  • Zitat von Dreamworker

    Ansonsten lass dir die Größe von seinem Grundstück vom Inhaber anhand von Dokumenten zeigen bzw. beweisen....
    Lass dich beim nächstenmal nicht wegschicken, sondern zeig etwas Selbstbewußtsein!
    Sollte Dir mit Polizei gedroht werden, laß es darauf ruhig ankommen....


    Dieses Vorgehen ist mir zu radikal. Wenn sie blöd werden ja, dann gerne. Aber zu Beginn würde ich es erst mal mit Höflichkeit versuchen. Ist oft schneller und einfacher.

  • Zitat von TeamEichsfeldAngler

    Ich will jetzt keinen Streit vom Zaun brechen Gerd, aber das kann ich mir kaum vorstellen.
    Entweder ist der Grundstücksbesitzer im Grundbuch eingetragen, ob nun unter oder über Wasser und dies ist auch ersichtlich zum Beispiel durch einen Zaun oder er hat keine Rechte einen Angler zu verweisen.


    Gibts keinen Streit, mach Dir da mal keinen Kopf.
    An dem See gibt es keinen normalen Wasserstand, der See hat eine Verbindung zum großen Bach und der Wasserstand schwankt immer. Nahezu alle Grundstücke sind in privater Hand, man kommt da gar nicht hin, ohne über Privatgrund zu laufen.

  • Zitat von #Allround#Nachhaltig


    Dieses Vorgehen ist mir zu radikal. Wenn sie blöd werden ja, dann gerne. Aber zu Beginn würde ich es erst mal mit Höflichkeit versuchen. Ist oft schneller und einfacher.


    Ne so bin ich auch net drauf... ich mein ich hab zwar vorher nicht geklingelt und um erlaubnis gebeten, aber als ich dann „entdeckt“ wurde , hätte man ja auch einfach nett sagen können dass ich dort weg soll... leg mich da auch mit niemandem an das ist das ganze nicht wert... würde mich nur interessieren ob es tatsächlich verboten ist , was ich nicht denke. Aber wie gesagt ich fahr gleich ans Wasser dann kommt ein Bild dann kann jeder sehen wie ich es meine.
    Bis später :)

  • Zitat von Gerd

    Gibts keinen Streit, mach Dir da mal keinen Kopf.
    An dem See gibt es keinen normalen Wasserstand, der See hat eine Verbindung zum großen Bach und der Wasserstand schwankt immer. Nahezu alle Grundstücke sind in privater Hand, man kommt da gar nicht hin, ohne über Privatgrund zu laufen.


    Naja doch... es gibt einen öffentlichen Steg über den kommt man ans Ufer, welches durch das Niedrigwasser entstanden ist... und fals es nicht verboten ist dort zu angeln wär es halt ne gute Möglichkeit das ganze Gewässer rundherum zu umlaufen und eben zu beangeln... also was ich damit sagen will ich komme schon auf lealem weg an das ufer ohne über irgentwelche grundstücke zu laufen... und wie gesagt am ufer betrete ich ja weder das grundstück hinter den zäunen und auch auf dem Steg der leute bin ich ja nicht, nur daneben. Und ich laufe halt darunter durch um am Ufer weiter zu gelangen.
    Und wenn gerade jemand auf seinem steg situt dann fische ich da ja auch nicht will ja niemanden stören und ich bin wirklich niemand der da lautstark jeden Biss bejubelt oder da anfängt ein Bier nach dem anderen zuzischen.

  • Da wir nicht wissen, wo dein Gewässer liegt, hier mal der Passus aus Thüringen. Ich glaube, dass dies in anderen Bundesländern ähnlich abläuft.


    § 16 Thüringer Fischereigesetz
    Uferbetretungsrecht und Zugang zu den Gewässern
    (1) Fischereiausübungsberechtigte, ihre Helfer und Fischereiaufseher sind befugt, die an das Gewässer angrenzenden Ufer, Inseln, Anlandungen und Schifffahrtsanlagen sowie Brücken, Wehre, Schleusen und sonstige Wasserbauwerke zum Zwecke der Ausübung der Fischerei auf eigene Gefahr zu betreten und zu benutzen, soweit öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile und gewerbliche Anlagen, mit Ausnahme von Campingplätzen.
    (2) Die untere Fischereibehörde kann im Einzelfall das Betreten von Uferflächen und Anlagen in und an Gewässern einschränken oder verbieten, soweit dies zum Schutze der Anlagen oder zur Abwehr von Gefahren, durch die die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedroht ist, erforderlich ist.
    (3) Kann der Fischereiausübungsberechtigte das Gewässer nicht auf einem öffentlichen Weg oder nur auf einem unzumutbaren Umweg erreichen und kommt eine Vereinbarung mit dem Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zum Betreten von Grundstücken nicht zustande, so hat die untere Fischereibehörde auf Antrag des Fischereiausübungsberechtigten Ort und Umfang des Betretungsrechts sowie die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Das Betreten der Grundstücke erfolgt auf eigene Gefahr.
    (4) Für Schäden, die durch die Ausübung des Betretungsrechtes verursacht werden, hat der Fischereiausübungsberechtigte den Eigentümer oder den sonstigen Nutzungsberechtigten zu entschädigen.
    (5) Ist der Fischereiberechtigte Eigentümer oder Nutzungsberechtigter des Ufergrundstückes oder der Grundstücke, über die der Zugang zum Gewässer führt, so gilt die Erlaubnis zum Betreten dieser Grundstücke in zumutbarem Umfang mit dem Abschluss eines Fischereipachtvertrages sowie mit Erteilung eines Erlaubnisscheins zum Fischfang als erteilt.


    Es gilt also zu klären, ob die Grundstücke unter Wasser wirklich in Privathand sind und selbst wenn muss dies gekennzeichnet und abgesperrt werden. Aber bei schwankendem Wasserstand gibt es auch immer einen Hochwasserschutzraum. Der ist definitiv nicht privat.

  • Sorry Sascha, aber in dem Gesetzestext steht nichts von Einfriedung, Zaun oder Ähnlichem.


    Das ist der entscheidende Passus, der das Recht zum Betreten des Grundstückes verbietet, auch in Thüringen.
    Die Befugnis nach Satz 1 erstreckt sich nicht auf Gebäude, zum unmittelbaren Haus-, Wohn- und Hofbereich gehörende Grundstücksteile

  • Richtig Gerd. Aber in unseren Schulungen der Fischereiaufseher wird immer wieder betont, dass Privatgrundstücke auch als solche erkennbar sein müssen. Denn wie will der Angler sonst die Grundstücksgrenze erkennen. Ist etwas Grauzone aber händelbar.
    Ich selbst habe schon genug Privatleute von meinem Tun am Wasser freundlich aufklären müssen. Ist immer ganz gut, wenn man den Text dabei hat.


    Gruß Thomas (Sascha :lol: )

  • Sascha-Thomas (hast Du als cyprinus_bau nicht Sascha geheißen ??), die Grundstücke sind ganz klar und einfach als solche erkennbar, wie eine kleine Reihenhaus-Siedlung im Neubaugebiet von Niedertupfingen. Ein Grundstück grenzt ans andere und trennen sich ganz klar voneinander. Und das rund um den See. Da brauchen die deutschen Michel dort keinen Zaun oder Einfriedung (manche haben es trotzdem).

  • Genaue Auskunft gibt eine Flurkarte.
    Da das Zeichenlineal gerade ist, sind die meisten Grundstücke auch durch gerade Grenzen gekennzeichnet. :D
    D. h. das Ufer ist nicht gerade, aber die Grundstücksgrenze. Also kann auch noch etwas Wasser zum Grundstück gehören, oder ein kleiner Landzipfel gehört eigentlich nicht mehr zum Grundstück.
    Ansonsten gilt die Einfriedung wie Gerd gesagt hat. Ansonsten würde man ja nirgends ans Gewässer kommen, da alle Grundstücke Eigentümer haben.

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