Angeln am Ijsselmeer

  • Hallo, ich möchte im Sommer (wahrscheinlich im Juli) in die Niederlande zum Ijsselmeer fahren und dort auch angeln. Ich habe mich jetzt lange mit den Regelungen auseinandergesetzt bin aber nicht 100% sicher ob ich das richtig verstanden habe.


    1. "In der Zeit vom 16. März bis 30. Juni darfst du nicht mit folgenden Ködern angeln: totem Fisch, Fischfetzen und Kunstködern aller Art. Ausnahme sind Kunstfliegen, die kleiner als 2,5 cm sind": Ich darf also mit Gummifisch und Co auf Zander etc. angeln (also ab dem 1. Juli)?


    2. Ich bin mit dem Boot dort, darf ich im Ijsselmeer vom Boot aus angeln? Dazu habe ich leider nichts gefunden.


    3. "Barsch muss sofort wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Erlaubt sind dir maximal 30 Barsche für den eigenen Gebrauch.
    Zander muss sofort wieder ins Wasser zurückgesetzt werden. Fünf Zander darfst du für den eigenen Gebrauch behalten."
    In welchem Zeitraum darf ich 30 Barsche und 5 Zander entnehmen?


    4. "Im IJsselmeer darfst du ohne eine gültige Genehmigung des aktuellen Ministers für Fischerei nicht angeln. Dieses Verbot gilt nicht, wenn du mit
    nicht mehr als zwei Angeln angelst"
    Das heißt dass ich ohne Genehmigung wie z.B. etwas wie dem VISpas mit 2 Ruten angeln darf? Oder gibt es da noch einen Haken?


    So ich denke das ist erstmal alles, was ich noch wissen wollte. Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo.


    zu 1.: Ja ab dem 01.Juli darfst du das. Darf man soweit ich weiss schon ab dem 01.Juni in Hollan am Ijsselmeer. Ich war letztes Jahr nämlich zum Angeln da um die Zeit.


    zu 2.: Also wir waren im Workum und haben ohne Porbleme von einem kleinem gemieteten Boot geangelt.


    zu 3.: Kann ich nix zu sagen. Haben alle Hechte und Zander zurück gesetzt weil das da gerne gesehen wird. Barsche haben wir gar keine gefangen.


    zu 4.: Den Vispas gibt es da in jedem Angelladen zu kaufen. Und ja du darfst mit 2 Angeln angeln.

  • Hier noch die Schonzeiten für die Niederlande:


    Fischart Schonzeit
    Hecht Vom 1. März bis zum letzten Samstag im Mai *1
    Barsch, Zander Vom 1. April bis zum letzten Samstag im Mai *1
    Aaland, Barbe, Döbel Vom 1. April bis einschließlich 31. Mai
    Flussneunauge Vom 1. März bis einschließlich 30. April und 1. November bis einschließlich 31. Januar
    Bachforelle Vom 1. Oktober bis einschließlich 31. März
    Aal, Meerforelle, Lachs, Maifisch,
    Quappe, Hasel, Nase, Äsche,
    Meeresneunauge und Wels ganzjährig

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