Zitat von GerdWie schon erwähnt halte ich die Umweltbelastung durch das Einbringen von Blei in Gewässer für unschädlich, würde davon eine riesen Gefahr ausgehen, dann wären sämtliche unsanierten Altbauwohnungen nicht mehr vermietbar, da Größtenteils Bleirohre als Wasserleitungen verwendet wurden. Würde davon eine erhebliche Gefahr ausgehen, dann wäre eine Vermietung verboten. Wenn jetzt ein paar Kilo Blei in Gewässern liegen, dann dürfte eine eventuell auftretende Belastung absolut zu vernachlässigen sein.
Die Bioverfügbarkeit von elementarem Blei ist tatsächlich sehr gering. Allerdings sind Wohnungen mit Bleirohren seit dem 1.1. 2014 de facto nicht mehr vermietbar. Damals wurde der Grenzwert für Blei im Leitungswasser so weit gesenkt (auf 10µg/l), dass Wohnungen mit Bleirohren diese immer überschreiten. Die Nachweispflicht liegt allerdings beim Mieter.