Gewässerordnung Sachsen

  • Petri,


    ich bin neu hier und nicht sicher ob dies der richtige Bereich ist. Falls nicht, bitte verschieben.


    Zur Frage:


    "Das Gewässer ist ausschließlich auf der Grundlage des natürlichen Nahrungsangebotes fischereilich zu nutzen."


    Was bedeutet dieser Satz? Google spuckt nix verwertbares dazu aus.


    Danke schonmal für die Antworten.

  • Da würde ich direkt mal bei der örtlichen Behörde oder dem Verein anfragen ;)


    Meine Interpretation, aufgrund dieser Frage aus der Fischerprüfung:


    Wonach richtet sich das Ausmaß des Fischbesatzes?
    - nach der natürlichen Nahrungsgrundlage im Gewässer


    Ich schätze also, daß sich der Passus auf die Bewirtschaftung von Gewässern und den Fischbesatz bezieht.

  • Hallo
    Danke euch für die Antworten.
    Ich habe mich mal direkt an den Verband gewendet und folgende Antwort bekommen:


    "in der Beschreibung werden lediglich die Pachtforderungen des Verpächters beschrieben und soll die betriebliche Fischerei ausschließen. Das bedeutet für Sie keine Einschränkungen im Anfüttern beim Angelvorgang."


    Frage wäre also beantwortet ;)

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