Sonderfischereischein

  • Hallo, Ich hoffe mein Post ist hier richtig, wenn nicht bitte ich euch ihn zu verschieben. Ich habe bereits die Suchfunktion genutzt aber für mich kein treffendes Ergebnis gefunden.
    Und zwar geht es darum, dass ich meinen Onkel gerne einmal zum Angeln mitnehmen möchte. Er hat mich heute gefragt ob Ihn mal mitnehmen kann. Er ist zu 100% Schwerbehindert und hat keinen Fischerreischein. Da meine Fischerprüfung schon etwas länger her ist weis ich nicht genau ob es für Ihn eine Möglichkeit gibt Legal angeln zu dürfen. Ich wollte mich bereits im Internet schlau machen. Das einzige was ich gefunden habe ist, dass es laut Hessischem Fischereigesetz einen Sonderfischereischein gibt für Leute die nicht in der Lage sind die Prüfung abzulegen. Mit diesem schein dürfen sie in Begleitung mit jemanden der einen gültigen Fischereischein besitz Angeln gehen.


    Meine Fragen sind jetzt:
    -gillt der Sonderfischereischein auch für meinen Onkel?
    -welche Bedingungen muss er erfüllen um den Schein zu bekommen
    -wo muss er den Schein beantragen?


    Ich Danke euch jetzt schonmal für die antworten

  • Zitat

    Hessisches Fischereigesetz, Fassung 2010:


    § 28
    Jugend-, Sonder- und Ausländerfischereischein
    [...]
    Personen, die aus gesundheitlichen Gründen eine Prüfung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand ablegen können [...]


    Bei GdB 100% kann ich mir vorstellen, daß das anerkannt wird. Ruf mal bei der Unteren Fishereibehörde an, die für den Wohnort deines Onkels zuständig ist. Tendentiell wird man den genauso beantragen wie alle anderen Fischereischeine.

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