Fischerprüfung seit wann?

  • Hallo zusammen,
    nirgendswo sind Angaben darüber zu fnden, seit wann es eine Fischerprüfung gibt. Also ob es immer schon eine richtige Prüung gab, oder ob man in den 60ern/70ern den Fischereischein einfach beim Amt beantragen und kaufen konnte. Eine weitere Frage wäre: ab welchem Alter war das möglich. (12?)


    Wir "streiten" uns regelmäßig darüber, können aber keine Angaben finden. Nun bin ich gespannt... :D


    Gruß Detlef

  • Zitat von Rainer N.

    wow gerade angemeldet und die Frage schon in zwei Foren gestellt.


    Bist du die letzten Tage mit dem falschen Bein zuerst ausm Bettchen gehüpft? Irgendwie finde ich alle deine letzten Beiträge weder hilfreich noch freundlich geschrieben... Just my 2 cents...


    Zur Frage,


    Ich weiß, dass es früher mal möglich war in einigen Bundesländern einfach aufs Amt zu marschieren und den zu kaufen. Über das Alter kann ich allerdings nichts sagen.

  • Zitat von Detlefisch

    Hallo zusammen,
    nirgendswo sind Angaben darüber zu fnden, seit wann es eine Fischerprüfung gibt. Also ob es immer schon eine richtige Prüung gab, oder ob man in den 60ern/70ern den Fischereischein einfach beim Amt beantragen und kaufen konnte. Eine weitere Frage wäre: ab welchem Alter war das möglich. (12?)


    Wir "streiten" uns regelmäßig darüber, können aber keine Angaben finden. Nun bin ich gespannt... :D


    Gruß Detlef


    Ich kann nur für Ba-Wü reden. Also ich weiß definitiv, dass mein Dad in den 80iger bis in die 90iger aktiver Angler war und er noch nie eine Prüfung abgelegt hatte. Den Angelschein hat er sich in den 70iger geholt. Selbst nach langer Abstinenz, hat er sich wieder seinen verlängern lassen. Das war 2010, als ich meinen Angelschein gemacht hatte. Die auf dem Amt haben nur gesehen, daß er schon mal die Fischereiabgabe bezahlt hatte und dann wollten die auch keinen Nachweis mehr sehen.

  • Zitat von Rainer N.

    Hallo Thorben,


    findest du es nicht auch ätzend die Typen die hier ohne Vorstellung ihre fragen stellen .
    Sieh Dir hier mal die Mitgliederstruktur an , das sind mindesten 98% die hier so sind.
    Aktiv und online ist doch nur ein sehr kleiner Teil und das immer dieselben , ich habe das
    tagelang beobachtet.
    zu dir zb wäre ich nie so pampig warum auch.


    Trotzdem möchte ich dich bitten auf einen vernünftigen Umgangston mit ALLEN Usern hier zu achten.

  • Zitat von Detlefisch

    Hallo zusammen,
    nirgendswo sind Angaben darüber zu fnden, seit wann es eine Fischerprüfung gibt. Also ob es immer schon eine richtige Prüung gab, oder ob man in den 60ern/70ern den Fischereischein einfach beim Amt beantragen und kaufen konnte. Eine weitere Frage wäre: ab welchem Alter war das möglich. (12?)


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    Gruß Detlef


    Du musst bedenken, dass es in der BRD 16 verschiedene Fischereigesetze gibt!
    Welches Bundesland ist für dich interessant?
    In Bayern gibt es die Prüfungspflicht meines Wissens seit 1971, das Mindestalter war 14 Jahre. Fischereischeinbesitzer von 1970 u. früher sind von der Prüfungspflicht befreit. :D

  • Zitat von mikesch


    Ich beobachte Das schon jahrelang. 8)
    Also ruhig Blut, vielleicht wird er ja noch ein aktives Mitglied dieser Gemeinschaft.



    Genau, ein freundlicher Hinweis ist vielleicht manchmal zielführender weil es nicht direkt abschreckt 8)

  • Und jetzt kommen wir mal alle wieder zurück zum Thema des Themenerstellers, danke :)


    Wenn dieser die Rückfrage von Mikesch beantwortet, kann es weitergehen ;-)

    Ich suche immer alte ABU Angelrollen, Kartons und Papiere sowie Werbematerial.
    Ich freue mich über Angebote aller Art per PN oder Mail. Danke

  • Dankeschön für die überwiegend freundlichen Antworten. Meine Frage bezieht sich auf NRW... ein Bekannter hat einen Fischereischein 1971 im Alter von 12 Jahren bekommen ( einen Fischereischein, KEINEN Jugendfischereischein) und dies ohne Prüfung. Auf dieser Grundlage auch weitere Fischereischeine erhalten. Deshalb die Frage im Forum ... Danke für weitere Antworten...!

  • Ich war 1982 mit meinen Eltern das erste Mal am Edersee/Hessen, da war ich 10. Damals war auch die Nummer mit dem Schein erst ab 12 Jahre, Jugendschein gab es soweit ich mich erinnere nicht.
    Weil ich aber unbedingt da mal angeln wollte ist mein Vater vor Ort zum Amt marschiert und hat sich einen Jahresschein besorgt, nix mit Prüfung, o.ä. mein Vater kann heute noch keinen Hecht von einem Walfisch unterscheiden.
    Mit 12 hab ich dann auch den Jahres-Fischerschein bekommen und verlängere den hier in Frankfurt/Hessen seither immer um 5 Jahre, Prüfung mußte ich nie ablegen.
    Einmal hab ich die Verlängerung um ein Jahr versemmelt (was lustigerweise weder einem Kontrolleur noch einer Stelle die Tageskarten ausgestellt hat aufgefallen ist und damals war ich noch in keinem Verein, hab also viel mit Tageskarten geangelt) und da wurde beim Amt auch locker verlängert ohne das die nach der Prüfung gefragt haben, also quasi so`ne Art Bestandsschutz für ältere Angler. ;)
    2008 wollte ich mit`nem Kumpel zum Edersee, der hatte die Prüfung nicht und hat daher auch keinen Jahres-Fischerschein vom Amt bekommen, aalso ab da wars auf jeden Fall Pflicht, glaube aber dasses schon vorher so war. Also irgendwann zwischen 1984 und 2008 müssen die das eingeführt haben...

  • Wow... scheint ja nicht ganz eindeutig gewesen zu sein, früher. Und dass es länderspezi-Fische Unterschiede gab/gibt ist mir auch klar. Dennoch vielen Dank allen hier, denn im Netz war kaum etwas zu finden :D

  • Also vor 32 Jahren musste man in NRW bereits die Prüfung ablegen, das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen. Davor hatte ich einen Jugendfischereischein, der seinerzeit auch bereits verpflichtend war.

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  • Ich denke, das die Grundregelung in allen Bundesländern in Sachen Sportfischerprüfung /Erlaubnisscheine früher gleich war: in Niedersachsen war es so: Anfang der 80er Jahre konnten die Eltern ihr Kind schon mit 12 Jahren in einen Angelverein anmelden, dann war man in der Jugendgruppe und konnte in Vorbereitung auf die Prüfung in einem extra Gewässer nur für die Jugendgruppe angeln. Ab 14 Jahren konnte man die Prüfung ablegen und dann in jedem Vereinsgewässer unbeaufsichtigt angeln.


    Ab 18 Jahren kam noch der Arbeitsdienst dazu.
    Ganz früher war es so, das man entweder in einem Verein sein musste, um gepachtete Gewässer befischen zu dürfen (ohne Prüfung). Man bekam allenfalls eine Schulung, welche Fische vorkommen und wie sie zu fangen sind.
    Ansonsten zahlte man eine Fischereiabgabe an den Inhaber des Fischereirechtes (Berufsfischers) und konnte mit einer Erlaubniskarte in einem begrenztem Zeitraum und Gewässerabschnitt auf bestimmte Fischarten angeln. Ich habe mal eine alte Fischereierlaubniskarte mit altdeutscher Schrift gesehen, da waren so Marken aufgeklebt....


    Übrigens: Als die ersten Autos verkauft worden sind, brauchte man keine Führerscheinprüfung zu machen,.. Naja, und ich weiß nicht, inwiefern es schon Zulassungsstellen, TÜV und Nummernschilder gab....
    In einigen europäischen Ländern, z. B. I'm damaligen Jugoslawien, haben die Menschen (u.a. mein Onkel) einfach ohne Papiere, Prüfung usw. geangelt. Daher kannte der keine Mindestmaße oder Fang Begrenzungen bzw. Schonzeiten und hat jeden Fisch mitgenommen. Wenn das damals jeder da so gemacht hat, sind viele Gewässer bald leergefischt worden!
    So wurden mit der Zeit Fischereibehörden und - gesetze entstanden, die Angler dann reglementiertierten.
    Kann mir vorstellen, das das genauso mit der Jagd war/ist....

  • Nee, Jagd war schon ewig so: Die Jagd steht nur den edlen Herrschaften zu, dem Pöbel gebührt dies nicht und er wird als Wilderer bestraft, wenn er es doch tut.


    Mit dem Erstarken des Bürgertums wurde dies dann irgendwann so aufgeweicht, dass das Jagdrecht nicht mehr an den Adelsstand gebunden ist. Aber daher kommt immer noch die Denkweise, dass man ganz ohne Abgaben zu leisten weder angeln noch jagen darf. Man braucht quasi den Dispens des Herrschers.

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