Fischereiaufsicht - Angelscheinkontrolle

  • Moin, ich habe mal ne Frage zum Angeln am Rand vom Naturschutzgebiet. Darf ich, wenn ich außerhalb von dem Naturschutzgebiet stehe, da reinwerfen um zu angeln? Ich meine nicht, stationär dort angeln, sondern beim Spinnfischen halt reinwerfen und durchleiern?


    Ich wurde gestern kontrolliert und der Kontrolleur (Privatmann, sah aus, als ob er bei ner privaten Securityfirma angestellt ist, so mit Uniform), wollte mir direkt den Schein abnehmen, weil er meinte, dass er mich beobachtet hat, wie ich ins Naturschutzgebiet geworfen hab. Ich stand ja aber außerhalb. Mein Kumpel, dem ich davon erzählt habe, meinte dass er ne Woche vorher dort von den Jungs vom Ordnungsamt kontrolliert wurde und die meinten, dass alles ok sei, weil sie außerhalb vom Naturschutzgebiet stehen würden. Darauf käme es an. Was ist nun richtig. Das Naturschutzgebiet ist relativ groß, und wenn man da am Rand angelt, kratzt man quasi die Fläche nur an. Der Teil davor, denn man überwirft oder auch beangeln kann, ist legal, da kein Naturschutzgebiet. Auch wenns nur ein paar Meter sind.


    Was mich besonders nervt, der Kontrolleur hatte so ne Art Tablett dabei, und als ich in meinem Rucksack nach dem Zusatz zum Rheinschein gesucht hab (in Hessen ne Karte, wo man angeln darf. Der Erlaubnisschein ist ungültig, wenn man die Karte nicht dabei hat) meine ich so im Nachhinein, der hätte meinen Angelschein mit dem Tablett abfotografiert. Bin mir aber nicht sicher. :liar: Der Typ sah von seiner Uniform her aus wie so ein Parkplatzwächter von so ner privaten Security Firma die einem bei Real aufem Parkplatz ein Knöllchen ans Auto hängen, wenn man länger dort parkt, als die Parkscheibe anzeigt. Bin mal gespannt, ob da noch ne Rechnung kommt oder so. Schein hab ich übrigens behalten.

  • Das ist unterschiedlich, manchmal gibt es eine Linie zwischen 2 Punkten die nicht überworfen werden darf, gibt aber auch Gewässer wo man am Ufer nur bis zu einem gewissen Punkt gehen darf, wohin man auswirft ist dann egal.
    Das sollte in den Papieren eigentlich genau definiert bzw farblich gekennzeichnet sein.


    Bei mir wurde auch mal eine Gastkarte fotografiert, fand ich nicht schlimm, besser als wenn er ne halbe Stunde neben mir am telefonieren ist.

  • Naja, ich würde mich nicht in den erlaubten Bereich stellen und in den unerlaubten Bereich werfen.
    Meiner Meinung nach angelt man dann im Naturschutzgebiet und das ist ja nicht erlaubt... oder ?!?


    Ich hatte so was ähnliches auch schon mal am Rhein.
    Da war ein Kontrolleur der Meinung das einer meiner zwei Ruten zwei Meter zu weit rechts steht und demnach in einem Naturschutzgebiet. Ich angelte aber im Hauptstrom und nicht in der Naturschutz-Buhne. Also stellte ich meine Rute zwei Meter nach links ohne auch nur einen Millimeter den Köder zu bewegen und schon war es wieder gut.
    Wie geschrieben...
    ... ich angelte im erlaubten Bereich und meine Rute stand für ihn wohl etwas zu weit rechts.
    Ein zweiter Kontrolleur hatte überhaupt nichts gesagt und ich glauube er hatte auch extrem laut mit den Augen gerollt, weil sein Kollege so ein Korinthenkacker war... :lol:


    Im Endeffekt kam da nie was, ich bin da aber auch echt vorsichtig was das angeht.
    Mir ist mein Schein viel zu wichtig, als dass ich ihn für irgend einen Unfug aufs Spiel setze.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Die Stelle ist zu einer Seite hin zum Hauptstrom offen und da darf man angeln. Nur der Bereich, der mit ner Längsbuhne entlang der Strömung vom Rhein abgetrennt ist, ist Naturschutzgebiet. Den Hauptstrom und den Einströmer + einen kleinen Teil vor dem Naturschutzgebiet darf man beangeln. Da gibt es quasi so ein erlaubtes Dreieck, weil die "Trennlinie" die den Beginn des Naturschutzgebietes ergibt, sich an den Nummern an den Rheinseiten orientiert und die hessische Nummer scheinbar (was am Rheinverlauf liegt) weiter unten steht, als die rheinland-pfälzische Nummer. Also ist es mehr oder weniger Intepretationssache, ob man ins Naturschutzgebiet geworfen hat oder nicht. Kumpel hatte dort auch schon großen Waller auf Spinnrute, der definitiv (ich war dabei) im erlaubten Bereich gebissen hat, aber dann in das Naturschutzgebiet abgezogen ist. Schwierige Sache. Ist hier bei uns allerdings der Topspot und da sind immer viele Leute. Jeder geht davon aus, dass er ja außerhalb steht. Als mich der Kontrolleur vertrieben hatte und ich weiter weg weiter geangelt hatte, waren 15 Minuten später wieder Angler dort. Es ist auch wegen der Verbindung zum Hauptstrom bei Niedrigwasser, die einzige Möglichkeit da unten am Rhein zu angeln.


    Wie man auf der Zeichnung sieht, ist es schwierig. Ich darf dort angeln, aber wie will ich beweisen, wenn die Kontrolle kommt, dass ich nicht ein paar Meter zu weit geworfen habe, oder aber wenn ein gehakter Fisch ins Naturschutzgebiet abzieht, dass ich ihn dort nicht gehakt hab.


    Ich werde erstmal von dort wegbleiben. Wenn der wirklich meinen Schein fotografiert hat, dann wird es das nächste Mal ggf. nicht bei einer Verwarnung bleiben. Ich würde nur gerne wissen wie das rechtlich ist. Wie gesagt, mein Kumpel meinte er sei vom Ordnungsamt kontrolliert worden und denen war nur wichtig, dass keiner im Naturschutzgebiet stand.


    Der Typ war so offensiv, und kam bei mir direkt mit "ich muss ihren Schein einziehen, ich habe beobachtet, wie sie ins Naturschutzgebiet geworfen haben", dass ich vor lauter lauter natürlich NICHT nach seinem Ausweiß gefragt habe sondern gleich in der Verteidigungshaltung war. Das ärgert mich nun. Er hat noch einen anderen Angler an ner anderen Stelle kontrolliert. Der Angler hat dann zusammengepackt und ist weg. Ich kenne den. Ich frag den mal, wenn ich ihn sehe. Frag mich nur, warum der direkt abgehauen ist. Die Stelle dort war legal.

  • Ääääähhhmmm.......
    ....... ich glaube das ist die gleiche Stelle an der ich auch kontrolliert wurde... ?!?


    @ Wisper,
    hast ne PN.

    Wir müssen eindeutig aufhören so wenig zu angeln !!!


    P.S.: Diese Info wurde auf 100% recycelten Datensätzen geschrieben und ist nach der Löschung sämtlicher Buchstaben und Zahlen erneut verwendbar.

  • Das Angeln im NSG ist verboten d.h. Du darfst nicht im Uferbereich des NSG stehen und dabei angeln und Du darfst nicht außerhalb stehen und rein werfen. Der Bereich, der gerade so im NSG liegt, ist aber eh der meist befischte Bereich.
    Inzwischen ist es üblich, dass ein Foto vom Fischereischein gemacht wird, da die Kontrollen dokumentiert werden, bezahlte Kontrolettis müssen die Anzahl nämlich nachweisen. Trotzdem würde ich nie jemanden meinen Ausweis zeigen, der sich mir ggü nicht ausgewiesen hat. Einmal habe ich sogar die Entenpolizei genötigt sich auszuweisen, als sie von ihrem Boot gekommen sind. Einfach weil ich es kann :badgrin:

  • Zitat von Gerd

    Einmal habe ich sogar die Entenpolizei genötigt sich auszuweisen, als sie von ihrem Boot gekommen sind. Einfach weil ich es kann :badgrin:


    Moin,


    absolut richtig - wer meine Papiere in der Situation sehen möchte muss mir auch seine zeigen! :clap:


    Auch bei der WaPo gibt es bestimmt schon Faker. :lol:

  • Ich hab so das Gefühl, ich und der Kontrolleur haben uns nicht das letzte Mal gesehen. Dann werd ich seinen Ausweis kontrollieren.


    Ich hab doch weiter oben den anderen Angler erwähnt, der auch kontrolliert wurde und der dann weg ist. Einer meiner Kumpel kennt den. Der wurde auch verwarnt, weil er die Köderfischchen lebend in nem Eimer neben sich gehältert hatte. Wenn ich den sehe, werd ich ihn auch nochmal nach der Kontrolle fragen.

  • Zitat von Wisper

    Ich hab so das Gefühl, ich und der Kontrolleur haben uns nicht das letzte Mal gesehen. Dann werd ich seinen Ausweis kontrollieren.


    Moin,


    also grundsätzlich kannst Du verlangen das der "Kontrolleur" sich vorab Auszuweisen hat - da kann ja sonst jede Hausfrau kommen (...nichts gegen Hausfrauen). ;) Irgendwelche wichtigen Leute in irgendeiner Karnevals-Uniform sind mir Wurscht, außer Fischereiaufsicht, Ordnungsamt oder die Exikutive. Aber auch die haben sich ggf. Auszuweisen.


    Macht er das nicht bekommt er von meiner Seite aus auch nichts zu lesen. Fängt der Kontrolleur an zu meckern dass er dann die Exikutive anfordern wird soll er das ruhig machen - ist ja sein Problem wenn er sich nicht legitimieren will.


    Ich weiss - hört sich ein wenig nach Streß machen an - aber wenn mich einer kontrolliert muss er auch klarstellen wer er denn selbst ist. Und ein "guter" Kontrolleur macht das schon vorher bevor er den Wichtigen macht. ;)


    Bei dem Thema Naturschutzgebiet wäre ich trotzdem immer vorsichtig - besser fernhalten.

  • Im Nachhinein hätte es wahrscheinlich jeder besser gemacht. :roll:


    Jedenfalls scheinen sich die Kontrollen rumgesprochen zu haben. Am Samstag hab ich ca. 4 Stunden unterhalb der Stelle geangelt und oben am Naturschutzgebiet waren auch zwei Angler. Die Stelle ist gut einsehbar und die haben ausschließlich nach vorne, also vom Naturschutzgebiet weg geangelt, wo es nicht gut ist, weil es da sehr flach und krautig ist. Normal angelt keiner in die Richtung. Gestern war ich auch nochmal mehrere Stunden und oben am Naturschutzgebiet war gar keiner. Am Wochenende und bei bei dem guten Wetter ist die Stelle regulälr immer mit mehreren Anglern besetzt.

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