Moin, ich habe mal ne Frage zum Angeln am Rand vom Naturschutzgebiet. Darf ich, wenn ich außerhalb von dem Naturschutzgebiet stehe, da reinwerfen um zu angeln? Ich meine nicht, stationär dort angeln, sondern beim Spinnfischen halt reinwerfen und durchleiern?
Ich wurde gestern kontrolliert und der Kontrolleur (Privatmann, sah aus, als ob er bei ner privaten Securityfirma angestellt ist, so mit Uniform), wollte mir direkt den Schein abnehmen, weil er meinte, dass er mich beobachtet hat, wie ich ins Naturschutzgebiet geworfen hab. Ich stand ja aber außerhalb. Mein Kumpel, dem ich davon erzählt habe, meinte dass er ne Woche vorher dort von den Jungs vom Ordnungsamt kontrolliert wurde und die meinten, dass alles ok sei, weil sie außerhalb vom Naturschutzgebiet stehen würden. Darauf käme es an. Was ist nun richtig. Das Naturschutzgebiet ist relativ groß, und wenn man da am Rand angelt, kratzt man quasi die Fläche nur an. Der Teil davor, denn man überwirft oder auch beangeln kann, ist legal, da kein Naturschutzgebiet. Auch wenns nur ein paar Meter sind.
Was mich besonders nervt, der Kontrolleur hatte so ne Art Tablett dabei, und als ich in meinem Rucksack nach dem Zusatz zum Rheinschein gesucht hab (in Hessen ne Karte, wo man angeln darf. Der Erlaubnisschein ist ungültig, wenn man die Karte nicht dabei hat) meine ich so im Nachhinein, der hätte meinen Angelschein mit dem Tablett abfotografiert. Bin mir aber nicht sicher. Der Typ sah von seiner Uniform her aus wie so ein Parkplatzwächter von so ner privaten Security Firma die einem bei Real aufem Parkplatz ein Knöllchen ans Auto hängen, wenn man länger dort parkt, als die Parkscheibe anzeigt. Bin mal gespannt, ob da noch ne Rechnung kommt oder so. Schein hab ich übrigens behalten.