Rechtliche Frage Fischerschein

  • Hallo, hätte mal eine rechtliche Frage was ich vor kurzem mit Freunden diskutiert habe.


    Wenn man zum Beispiel auf eigenem Grund einen kleinen Weiher mit Forellen hat und man hat auch die Fischereiprüfung abgelegt, aber der Fischereischein ist für kurzem abgelaufen, darf man dann noch die Fische aus eigenem Weiher rausangeln?


    Man hat ja Fischereiprüfung für zb. artgerechtes halten oder Töten.

  • Kommt auf die Formulierung im Gesetz bzw. der Fischereiverordnung an. In NRW darf der Eigentümer eines Privatgewässers auch ohne Prüfung angeln, alle Anderen aber nur mit gültigem Fischereischein, da reicht die Prüfung nicht. Ausnahmen gibt's dann noch für Berufsfischer etc.


    Also musst Du die Gesetz und Verordnung für Euer Bundesland nachlesen.

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