Rechtliche Frage - Raubfisch-Fang beim Friedfischen

  • Liebe Community,


    ich bin gerade neu hier und hoffe deshalb, dass meine Frage nicht schon 5.000x beantwortet wurde und ich hier unsinnigerweise erneut schreibe... Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber evtl. zu allgemeine Begriffe benutzt...


    Zu meiner Frage: Im Land Brandenburg ist es erlaubt, ohne Angelschein "den Fischfang mit der Friedfischangel auszuüben". Anfang Oktober werde ich meine Prüfung ablegen, würde aber gerne vorher statt an den Forellenteich auch gerne schon mal an ein "richtiges" Gewässer gehen.

    Ich habe allerdings nun schon mehrfach, sowohl in YouTube-Videos, als auch bei Bekannten, mitbekommen, dass momentan auch gerade z.B. Barsche gerne auf den Wurm an einer Friedfischangel beißen.

    Nun spricht der Leitfaden immer nur vom "Fischfang mit der Friedfischangel", nicht vom "Friedfischfang mit der Friedfischangel", es wird auch sonst nix zum Fang spezifiziert und im Anhang zur Fischunterscheidung werden auch einige Raubfische genannt. Ich würde daher gerne wissen, wie ich zu verfahren habe, wenn ich mit meiner Friedfischangel einen Raubfisch fange. Muss ich ihn zurücksetzen, weil kein Friedfisch, oder darf ich ihn entnehmen, weil mit der Friedfischangelgefangen?


    Hier noch ein Link zur PDF des Landesamts: https://lelf.brandenburg.de/si…angeln_6_Auflage_2020.pdf


    MfG

    PoempelPinguin / Sven

  • Moin,


    das ist eine gute Frage! M.E. darfst Du z.B. einen Barsch nicht entnehmen denn Du darfst nur auf Friedfisch (!) angeln.


    Aber maile doch einmal die Fischereibehörde vor Ort an - die können Dir eine 100%-Aussage zukommen lassen und Deine Frage ist geklärt.

  • Hallo,

    Ich denke dass das eigentlich klar ist. Friedfisch ist Friedfisch und Raubfisch eben Raubfisch. Also darf man nur Friedfische entnehmen.

    Okay ich habe auch schon einen Hecht auf Mais gefangen, das lässt sich halt nicht vermeiden, aber entnehmen darf man in dem Fall eben nur Friedfische.

    Viele Grüße, an die rar gewordene Gemeinde. Johnny.

  • Der Barsch ist zwar ein Raubfisch, hat aber hier in NDS weder Schonzeit noch Mindestmaß. Den darf man auch in der Raubfischschonzeit fangen und auch entnehmen. Man darf aber dazu keine Raubfischmethoden verwenden. Also Blinker, Twister, Spinner, Wobbler und Gummifische sind generell verboten. Hab ich eine Friedfisch Angel draußen, mit Pose, oder auf Grund, mit Futterkorb usw. Und als Köder Maden, Wurm oder Mais, dann kann ich, wenn darauf ein Barsch beisst, diesen entnehmen, solange ich den auch irgendwie verwerten möchte. Alle Raubfische mit Schonzeit muss ich zurück setzen, insofern sie auf die beschriebenen Friedfisch Köder gebissen haben(ist aber eher unwahrscheinlich) Ich denke das ist in anderen Bundesländern genauso.

    Petri scotty

  • Es gibt hier ein Gewässer wo ich regelmäßig angle, genauso regelmäßig werde ich dort kontrolliert. Mein Kollege kennt mich seit Jahren, aber ich muß immer die Papiere vorzeigen, die Angel wird mit Köder inspiziert, und natürlich auch der Eimer mit den gefangen Fischen. Das dort auch Barsche drin sind, hat auch während der Raubfischschonzeit niemals zu Problemen geführt. Vermeidet Raubfisch Fangmethoden, dann seid ihr auf der richtigen Seite

    Gruß scotty

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