Liebe Community,
ich bin gerade neu hier und hoffe deshalb, dass meine Frage nicht schon 5.000x beantwortet wurde und ich hier unsinnigerweise erneut schreibe... Ich habe die Suchfunktion benutzt, aber evtl. zu allgemeine Begriffe benutzt...
Zu meiner Frage: Im Land Brandenburg ist es erlaubt, ohne Angelschein "den Fischfang mit der Friedfischangel auszuüben". Anfang Oktober werde ich meine Prüfung ablegen, würde aber gerne vorher statt an den Forellenteich auch gerne schon mal an ein "richtiges" Gewässer gehen.
Ich habe allerdings nun schon mehrfach, sowohl in YouTube-Videos, als auch bei Bekannten, mitbekommen, dass momentan auch gerade z.B. Barsche gerne auf den Wurm an einer Friedfischangel beißen.
Nun spricht der Leitfaden immer nur vom "Fischfang mit der Friedfischangel", nicht vom "Friedfischfang mit der Friedfischangel", es wird auch sonst nix zum Fang spezifiziert und im Anhang zur Fischunterscheidung werden auch einige Raubfische genannt. Ich würde daher gerne wissen, wie ich zu verfahren habe, wenn ich mit meiner Friedfischangel einen Raubfisch fange. Muss ich ihn zurücksetzen, weil kein Friedfisch, oder darf ich ihn entnehmen, weil mit der Friedfischangelgefangen?
Hier noch ein Link zur PDF des Landesamts: https://lelf.brandenburg.de/si…angeln_6_Auflage_2020.pdf
MfG
PoempelPinguin / Sven