Die EU-Kommission schlägt eine Aal-Schonzeit von einem halben Jahr vor. Der DAFV bezeichnet den Vorschlag als Augenwischerei und verweist auf andere Wege.
Die EU-Kommission hat am 28. Oktober 2022 die Ausdehnung der Aal-Schonzeit von drei auf sechs Monate vorgeschlagen. Dieser Vorschlag bezieht sich auf Meeresgewässer, angrenzende Brackgewässer im Nordostatlantik (einschließlich Ostsee) und das Mittelmeer und soll die größten Wanderungsbewegungen von Glasaalen und Blankaalen abdecken und soll für Berufsfischerei und Freizeitfischerei gelten. Kommt eine Verlängerung der Aal-Schonzeit? Noch ist die längere Aal-Schonzeit nicht beschlossen. Der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) hat zur besseren Einordnung jedoch Informationen zusammengetragen. Außerdem bewertet er…