Rechtsexperten gesucht "toter Köderfisch"

  • Das habe ich in dem Blinker Sonderheft "Zander" gefunden.


    Tot oder Lebendig ?


    Auch wenn es Tierschützer gegen den Strich geht: Das Angeln mit dem lebenden Köderfisch ist nicht ausdrücklich per Bundesgesetz verboten. Laut Bundestierschutzgesetz ist es jedoch untersagt, Wirbeltiere (also auch den Fischen) ohne vernünftigen Grund Leiden zuzufügen. Was allerdings ein "vernünftiger Grund" ist , das ist niergednwo beschrieben.
    Und: Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter. Kommt es aber zu einer Anzeige gegen den Angler, der mit einem lebenden Köder angelt, muß ein Gericht entscheiden, ob ein vernünftiger Grund vorgelegen hat. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Hecht aus einem Salmoniedengewässer herausgefangen werden soll, oder einen Hecht seit längerer Zeit erfolglos mit Kunstköder beangelt wurde. Erkundigen Sie sich daher lieber vor dem Angeln, wie die Köderfisch-Frage bislang in dem Gewässer gehandhabt wurde. Und: Im Zweifelsfall lieber auf den lebenden Köderfisch verzichten.


    Tja, was den nun ? Und wie will ich beweisen das ich schon längere Zeit erfolglos mit Kunstköder geangelt habe. Ist ja wohl Quatsch.
    Was meint Ihr ???

  • Im Text ist ausdrücklich vom Bundesrecht die Rede - diesbezüglich hat sich seit Erscheinen des Heftes auch nichts geändert.
    Allerdings ist inzwischen in einigen Landesfischereigesetzen der lebende Köderfisch explizit verboten.
    Wir werden als nächste Rubrik eine Seite mit allen Landesfischereigesetzen ins Web stellen. Allerdings dauert das noch ein Weilchen, weil die Bearbeitung der Texte sehr aufwendig ist.
    Dein Hinweis ist uns Anlass, eine Aktualisierung des Zander-Heftes zu erörtern. Mal sehen, was die anderen Abteilungen dazu sagen.
    Michael/Blinker

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