Nach Hamburg ist Hessen das zweite Bundesland, in dem ein Entnahmefenster gilt. Das neue Gesetz sieht Mindest- und Höchstmaße für 9 Fischarten vor.
Seit dem 28. April 2023 gilt in Hessen ein neues Fischereigesetz, das eine wichtige Änderung für Angler beinhaltet. Zusätzlich zu den für viele Fischarten üblichen Mindestmaßen sieht das Gesetz nun auch ein Höchstmaß vor. Hessen ist damit das zweite Bundesland mit einem Entnahmefenster. Dieses „Küchenfenster“ gilt zunächst für 9 Fischarten. Es schreibt vor, dass Angler diese Fische nur noch ab und bis zu einer bestimmten Länge entnehmen dürfen. Dieses Fenster liegt beim Karpfen zum Beispiel…