Seit dem 1. Dezember sollte die Jagd auf den Fischotter in Bayern möglich sein, doch Tierschützer stoppen den Antrag. Welche Folgen sind zu erwarten?
Die Teichwirte und Angelvereine in Bayern bangen um ihre Existenz. Nachdem sie die Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Fischotter erhalten hatten, wurde diese ihnen wieder vom Bayrischen Verwaltungsgerichtshof wieder entzogen. Ursprünglich hätten ab dem 1. Dezember bis zum Jahresende insgesamt 32 Fischotter in Bayern erlegt werden dürfen. Der Grund für dieses Urteil: Mehrere Naturschutzverbände hatten gegen die Ausnahmegenehmigung geklagt und bei Gericht einen Eilantrag eingereicht. Dieses gab den Naturschützern nun Recht und hielt die Genehmigung…