Um die Aalbestände zu schützen, hat die Bundesregierung ein Fangverbot für die Fischerei in der Nordsee beschlossen. Auch das Angeln auf Aal bleibt weiterhin verboten.
Zum Schutz des Europäischen Aals hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)– in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des internationalen Rats für Meeresforschung ICES und des Thünen-Instituts eine Schonzeit für 2024/2025 festgelegt: Vom 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 gilt ein umfassendes Aalfangverbot in den deutschen Nordseegewässern und angrenzenden Brackgewässern. Für die Ostsee gilt eine EU-weit einheitliche Schonzeit vom 15. September…