Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen.
So ist das hier geregelt. Ich muß nicht jeden Fisch der Maß hat Töten.
Und so in MV;
Der Maßige Fisch ist nachdem Fang sofort waidgerecht zu töten oder zur Hälterung in einen geeigneten Setzkescher zu setzen, wobei die Hälterzeit nicht länger als einen Kalendertag betragen darf.
Und das ist ein sehr großer Unterschied.