Habe den Artikel über HAndahbung des Setzkeschers Gelesen!
Auszug:
In drei Bundesländern ist dies ohne Wenn und Aber verboten, in fünf weiteren per Gesetz ausdrücklich erlaubt. In sieben Bundesländern - darunter Baden-Württemberg - enthalten die Fischereigesetze bzw. -verordnungen zum Thema "Setzkescher" keinerlei Regelungen. Eine auf den ersten Blick nur scheinbare Ungleichbehandlung der Petrijünger. Auch dort, wo der Setzkescher erlaubt ist, müssen sich die Angler an die nachfolgend dargestellten tierschutzrechtlichen Vorgaben und Regeln halten.
• Mindestlänge 3,50 bis 4 Meter
• Mindest(ring)durchmesser 50 cm
• Nur ungeknüpftes Netz aus Nylon, wobei die Maschengröße nicht vorgegeben ist.
• Der Setzkescher darf nur horizontal und parallel zur Uferlinie ausgelegt werden und muss über die gesamte Länge unter Wasser sein.
• Die Hälterung ist nur in Stillgewässern zulässig.
• Der Einsatz vom Boot aus ist verboten.
• Rundschupper (Weißfische, Karpfen, Forellen etc.) und Kammschupper (Barsch, Zander etc.) dürfen nicht gleichzeitig im Setzkescher deponiert werden.
• Den Fischen muss ein ausreichender Aktionsraum zur Verfügung stehen. Fischmenge und -größe müssen in Relation zum Kescher stehen.
Wie ist es den nun in welchem Bundesland geregelt? (NRW)
Ich bin des Glaubens das es in NRW verboten ist Fische im Setzkescher lebend zu halten, bin mir aber nicht mehr ganz sicher!?