Schwarzangeln

  • Und damit wir uns nicht weiter ärgern müssen, ist die Debatte über Fleischmützen & Co. hiermit beendet! Ihr wißt alle ganz genau warum.

  • Andal hat geschrieben:

    Zitat

    Wer den dann nicht hat, der fischt immer noch unerlaubt und hat er bereits gefangen, dann hat er gestohlen!

    .
    Ich habe gelernt das gestohlen nur ist wenn man in einem geschlossenen Gewässer fischt.
    An "ungeschlossenen Gewässer" ist es Fischwilderei

  • Das müsste doch genau umgekehrt sein !Ist es wohl auch ,oder ?



    Bei dem einen kann soviel ich weiß dann noch der Antrag darauf gestellt werden ,dass es auch noch als Diebstahl geahndet wird sowie einiger anderer Feinheiten.


    cu

  • Bass hat geschrieben

    Zitat

    Das müsste doch genau umgekehrt sein !Ist es wohl auch ,oder ?


    Nein bei einem geschlossenem Gewässer gehören die Fische jamanden. Bei einem ungeschlossen sind die Fische herrenlos.
    Art. weiß ich nicht mehr.

  • Zitat von lo

    Bass hat geschrieben


    Nein bei einem geschlossenem Gewässer gehören die Fische jamanden. Bei einem ungeschlossen sind die Fische herrenlos.
    Art. weiß ich nicht mehr.



    NEin und ja. Du hast es beim geschlossenen Gewässer schwarzangeln genannt. Es ist dort aber wilddieberei. Am ungeschloßenen ist es nur ein Ordnungsvergehen.


    cu

  • Ich bin auch Pächter von einigen Teichen und hab somit auch Probleme.
    Im März hab ich mal wieder einen erwischt, die Angelgeräte und den vorhandenen Jahresfischereischein habe ich an mich genommen. Dies war ein Fehler und ich bin nur durch meinen Rechtsanwalt hier wieder rausgekommen. Vorwurf Nötigung und Diebstahl. Ich zitiere nun mal wortwörtlich das Schreiben unserer Polizeidienststelle.


    Sehr geehrter Herr ....


    anbei sende ich ihnen den Gesetzestext und die dazugehörigen Erläuterungen zum § 127 Abs. 1 StPO.


    Demnach dürfen Sie, in dem von ihnen geschilderten Fall des Fischdiebstahls oder auch des versuchten Fischdiebstahls:


    die Person an- und festhalten, soweit es für die Feststellung der Personalien notwendig ist oder die Person sich durch Flucht der Personalienfeststellung zu entziehen versucht.


    Anschließend erfolgt durch Sie natürlich der Anruf bei der Polizei für mögliche weitergehende Maßnahmen.


    Legt die Person ein gültiges Ausweisdokument vor, stehen Ihnen bis auf die Notierung der Personalien (für die Anzeige), Verweisung der Person vom Gewässer und Sicherung Ihres Eigentums (Fische) keine weiteren Rechte zu.


    So dies ist Live.

  • Irgendwie eine blöde Situation für dich! Da erwischt man einen und muß aufpassen, dass man selbst nicht zum Angklagten wird!

    Bin ich Fischer, bin ich Angler? Auf jeden Fall bin ich glücklich am Wasser, oder auf dem Wassser!?
    Petri

  • Zitat von salorahh

    Ja so ist das halt hier in Deutschland. Eigentum bzw. Besitz zählt wohl nichts ..... ........?!?


    Doch - zählt sehr wohl!


    Das hast Du in diesem Fall ja selbst erlebt:


    Man darf sich eben nicht unrechtmäßig in den Besitz des Eigentums eines Kontrahenten bringen. Egal welche Gründe!


    Wenn man die persönlichen Daten von ihm erhalten hat ist eben das Ende
    der Fahnenstange bzgl. "das Gesetz in die eigene Hand zu nehmen" erreicht.


    Wenn Du die Daten nicht erhalten hättest bekommst Du vom Gesetzgeber eine ganze Reihe weiterer Rechte zugestanden.


    Beste Grüße,
    Peter

  • Das möchte ich jetzt hier nicht so ausführlich beschreiben.


    Ich hätte ihn warscheinlich nicht nach dem Ausweis gefragt und hätte
    die Ausrüstung an einem der nächsten Tage aus meinem Weiher gefischt! :badgrin:


    Gruß,
    Peter

  • Zitat von Chuck

    Irgendwie eine blöde Situation für dich! Da erwischt man einen und muß aufpassen, dass man selbst nicht zum Angklagten wird!



    Die Rechtslage ist in deutschland so kompliziert, was denkst du, warum es bei Jurastudium so viele Abgänger gibt. Ich glaube gelesen zu haben, dass nur 10% aller jurastudenten ihr Studium durchziehen.


    Aber das ist ja wohl auch verständlich. Ich habe mich vor kurzer zeit mit dem Urheberrecht befasst, um ein paar Infos übers HP-Design zu erfahren. Naja, ich könnte jetzt dinge erzählen, das würde eh kein schwein glauben.


    Was das Schwarzangeln angeht: Ich denke mal, dass durch Schwarzfischerei in flüssen oder allgemein in Fließgewässern schäden in vielleicht sogar 7stelligen Summen entstehen. Denn man muss bedenken:
    Wer schwarz angelt, der hat auch für die Natur nix übrig. Und ich rede jetzt nicht von irgendwelchen kindern, die mit sehne und haken losgehen, ich rede von erwachsenen Personen, die das "schwarzangeln" professionell durchziehen.

    4Millionen Menschen in Deutschland können nicht richtig "Googlen".


    Schreib dich nicht ab, lern "Googlen" und posten ;)

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