Hallo !
Mich würde mal interessieren wie es bei uns Anglern mit dem Zelten gehandhabt wird...
Darf man am Ufer sein Zelt aufschlagen oder nicht ? Das man dabei nicht gerade ein Kornfeld platt macht, sollte klar sein...
Hallo !
Mich würde mal interessieren wie es bei uns Anglern mit dem Zelten gehandhabt wird...
Darf man am Ufer sein Zelt aufschlagen oder nicht ? Das man dabei nicht gerade ein Kornfeld platt macht, sollte klar sein...
Wildes Zelten ist bei uns grundsätzlich und zu Recht überall verboten. Es macht ja auch keinen Sinn, aus bayrischer Sicht, darüber zu grübeln, ob das Angelzelt einen Boden hat, oder nicht. Das Nachtangelverbot besteht nach wie vor.
Naja, wenn man eh nicht Nachtangeln darf, dann ist das klar...
Also ein Angelzelt, sprich Zelt ohne Boden, gilt nicht als Zelt ?! Oder wie ?
In aller Regel werden Gebilde ohne Boden nicht als Zelte betrachtet. Es gibt aber auch Gewässer, wo man einen Schirm mit Überwurf schon zu den Zelten rechnet. Jeder Rechtsinhaber kocht halt seine eigene Suppe.
Aus bayerischer Sicht ist noch anzufügen, das unsere Gewässer fast ausschließlich Landschafts-/ Naturschutzgebiete sind und Zelten bei den meisten Leuten auch mit Feuer machen einhergeht. Daher geht das Verbot voll in Ordnung!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!