Petri heil,
ich habe eine Frage zum Jugendfischereischein.
Meine Tochter (7 Jahre ) würde gerne mit mir angeln gehen. Sie bekommt aber erst ab 10 Jahren einen Schein. Darf sie an einem öffendlichen Gewässer eine angel halten?
Besten Dank im voraus.
Rechliche Hilfe zum Jugendfischereischein
-
-
Ja du darfst
das fällt unter Heranführung an die Fischerei.
So ist es in Bayern -
@ lo:
So eine Antort habe ich erwartet. Was soll er damit in Neuss (NRW) anfangen?
-
-
Aber wir haben ja im Geltungsbereich des Grundgesetzes ein Föderalsystem und deswegen ist es überall anders.
Und ,wenn ich die Gesetzestexte von NRW richtig deute geht das hier nicht.
Ich bin mir aber nicht völlig sicher.
cu
-
Wie soll ich Wissen wo Neuss liegt. Aber dort wird es doch so was ähnliches geben.
-
Ich denke mal, dass sie unter deiner Aufsicht mitangeln darf.
-
-
Aber ,wenn ich das richtig verstanden habe muss man in NRW einen gültigen Fischereischein ersatzweise einen Jugendfischereischein haben sonst wird einem das Angeln untersagt.
Der wird aber erst mit 10 ausgestellt also geht das nicht .Es sei denn das hier kann man anwenden :Zitat2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
a) für Personen, die einen Fischereiberechtigten, einen Fischereipächter oder einen von diesen
beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei derAusübung des Fischfangs unterstützen,
es sei denn, sie üben den Fischfang mit der Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen aus,
b) für den Eigentümer von Privatgewässern.(3) Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Dies gilt nicht für
a) beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter sowie für Personen, die hierzu ausgebildet werden,
b) Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
c) Personen, denen innerhalb von drei Jahren vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ein Fischereischein erteilt worden ist,
d) Personen, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine von einem Fischereiverband durchgeführte Fischerprüfung
erfolgreich abgelegt haben,
e) Personen, die bis zum 3. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet zur Bundesrepublik Deutschland die vom dortigen Anglerverband
anerkannte Qualifikation zum Fang von Raubfischen erworben haben,
f) Mitglieder diplomatischer und berufskonsularischer Vertretungen und deren Angehörige, soweit sie durch Ausweis des
Auswärtigen Amtes oder der Staats- oder Senatskanzlei eines Landes ausgewiesen sind,
g) die Erteilung von Jugendfischereischeinen.Das könnte man eventuell anwenden ich weiß aber es aber nicht. Nicht aufgeführt sind Personen die sich nur ein Jahr im Geltungsbereich des GGs aufhalten . Das ist für Soldaten von verbündeten Streitrkäften gedacht.
f) mag ich besonders
ZitatWie soll ich Wissen wo Neuss liegt. Aber dort wird es doch so was ähnliches geben.
erzähl das mal keinem Neuss die werden aggresiv
cu
-
Ich habe den "Lehrer" meines Scheinkurses gefragt der auch Aufseher ist! Es ist nicht erlaubt, wird aber wohl toleriert wenn du dabei bist und immer eingreifen kannst! Er zumindest würde ein Auge zudrücken , hoffe aber das ich dir jetzt nichts falsches sage und du auf einen Paragraphenreiter triffst der ärger macht! Ich werd demnächst meinen großen (8j) mitnehmen und werds drauf ankommen lassen!
-
Ich habs bis jetzt immer darauf ankommen lassen und die Aufseher haben
immer ein Auge zugedrückt !Bin ja nur einen Schritt weit weg und unterstüze
beim Drill der MEGAFISCHE -
-
Der Fischereiaufseher, der hier einschreitet und ein Weiterfischen untersagt, handelt möglicherweise gesetzestreu. Leider vergisst er in diesem Augenblick mit einem seiner zwei Augen auf den Nachwuchs in einigen Jahren zu schauen. Ich bin selber Fischereiaufseher und würde in so einem Fall nicht einschreiten, denn....
Wir hatten da mal im Forum das Thema Schwarzangeln und es stellte sich im Laufe der Zeit heraus, dass viele von uns in der Anfangszeit schwarz geangelt haben. Hätten wir das nicht getan, wer weiss....
Und irgendwie muss ich die Jungend auch an unsere Gewässer und deren Biologie heranführen. Warum also nicht auf diese Art und Weise.
Sei es wie es sei....... Wie wäre es mit einem Anruf bei dem zuständigen Verein. Ich glaube nicht, dass damit schlafende Hunde geweckt werden.
Und eines noch zum Schluss: Bei uns in Hessen gilt die Helferregelung. Ich darf mir beim Fischfang von einer Person, die auch die Angel halten darf helfen lassen.
Hessen kann echt schön sein...........
Und ich bin Niedersachse.....Hmmmmm
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!