genau und sie sind noch dazu aus freier wildbahn,sie würden also wahrscheinlich bei käufern einen sehr hohen preis erziehlen.
Problemfall: OCHSENFROSCH
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Zitat von Joscha
ich glaub, reverend hat mal geschrieben, das man wirbeltiere nur töten darf, wenn man dazu einen speziellen Grund hat.Dies kann z.B. Notwehr sein (wenn man von einem Wildschwein angegriffen wird, in unserem Fall ist das die Nahrungsbeschaffung. So weit ich weiß, ist das irgendwo im Gesetz verankert, und erlaubt überhaupt erst mal die Angelei in Deutschland
Joscha, es heißt "vernünftiger Grund". Und das hat nicht der Reverend geschrieben, sondern der Gesetzgeber:
Zitat von §1 Satz2 TierschG
2Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.Zitat von §4 Abs.1 TierschG1Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. 2Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. 3Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
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Hi! Ähhh - hab ichs schonmal erwähnt, daß die lecker sind?
Die schmecken genauso gut wie normale Frösche auch; deshab werden die ja extra gezüchtet... .
Petri! -
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Zum Glück gibts diese Froschart bei uns noch nicht.
Ich glaube, ich würde einen Herzkasper erleiden, sollte mir so unverhofft ein 20 cm großer Frosch vor die Füße springen . -
Hat zufällig jemand ein leckeres Rezept und die geeigneten Arten (Ochsenfrosch, Wasserfrosch, Erdkröte???) zur Hand?
Gruss
Olli
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